Staatsanwaltschaft Tote Krähen: Ermittlungen eingestellt

Zweibrücken · Laut Staatsanwaltschaft lässt sich nur bei einem von neun untersuchten Vögeln eine Vergiftung nachweisen.

 Tote Krähen erschreckten im Mai Passanten in der Allee.

Tote Krähen erschreckten im Mai Passanten in der Allee.

Foto: Lutz Fröhlich

(red) Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat das Ermittlungsverfahren wegen des vermehrten Krähensterbens in der Allee im Mai 2018 eingestellt. „Es konnten keine gesicherten Erkenntnisse dahingehend erlangt werden, dass sämtliche der in der Allee aufgefundenen verendeten Krähen an einer Vergiftung verstorben sind“, teilt die leitende Oberstaatsanwältin

Iris Weingardt mit.

Der Verein Wildvogelrettung hatte vier der verendeten Krähen an das Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CUVA) Karslruhe übersandt. Auf Veranlassung der Kreisverwaltung Südwestpfalz wurden fünf weitere bei einer Kontrolle aufgefundene verendete Krähen an das Landesuntersuchungsamt (LUA) Koblenz geschickt.  
Insgesamt wurden neun der verendeten Krähen untersucht, dabei von fünf Krähen Leberproben genommen und hierbei lediglich bei einer der fünf Leberproben nach Untersuchung des Instituts für Veterinärpharmakologie der Ludwig-Maximilians- Universität München Rückstände von Coumatetralyl, einem Rattengift, festgestellt.

Bei vier der Krähen, welche durch den Verein für Wildvogelrettung zur Untersuchung gegeben wurden – darunter auch das Tier mit dem positiven Coumatetralylbefund –, wurden zudem Futtermangel sowie Salmonellen festgestellt. Bei den weiteren fünf Krähen, welche auf Veranlassung der Kreisverwaltung Südwestpfalz untersucht wurden, ergab sich ein „guter Nährzustand“, wobei eine einen Infekt hatte. Die Todesursache der weiteren vier Krähen blieb unklar. Hinweise auf das Vorhandensein einer Vergiftung haben sich bei diesen Krähen nicht ergeben.

Es besteht laut Staatsanwaltschaft angesichts der Untersuchungsergebnisse zwar die Möglichkeit, dass noch weitere der tot und geschwächt aufgefundenen Krähen ebenso von der genannten Substanz aufgenommen haben und dies gegebenenfalls auch (mit-)todesursächlich war, „hierüber können jedoch lediglich Mutmaßungen angestellt werden“ (Weingardt). Aus strafrechtlicher Sicht sei nicht nachweisbar, ob noch weitere – und gegebenenfalls wieviele – der verendeten Krähen Coumatetralyl aufgenommen haben, zumal nur bei einem der untersuchten Tiere der Stoff nachgewiesen werden konnte.

Unabhängig hiervon haben die Ermittlungen nach Angaben der Staatsanwaltschaft keine sonstigen Hinweise darauf ergeben, dass in der Allee gezielt Gift ausgelegt wurde. „Weder wurden zu irgendeinem Zeitpunkt dahingehende Feststellungen getroffen noch entsprechende Vorkommnisse gemeldet.“

Woher das Coumatetralyl genau stammt, konnte nicht geklärt werden. Da das Gift in handelsüblichen, freiverkäuflichen Ratten- und Mäuseködern enthalten ist, sei „letztlich die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass der Giftstoff an einem anderen Ort – wo er bestimmungsgemäß ausgelegt war – aufgenommen wurde“. Heißt: Es lässt sich nicht nachweisen, dass gezielt Gift ausgelegt wurde, um die Krähen zu vergiften.

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