Staatsanwaltschaft und Polizei haben 500 Fahrzeuge vergeblich überprüft Ermittlungen eingestellt

Zweibrücken · Welcher unfallflüchtige Raser am 1. Juli 2018 den Tod des 13-jährigen Motorrad-Sozius auf der Autobahn 8 bei Zweibrücken-Ernstweiler verursacht hat, konnte nicht aufgeklärt werden – trotz internationaler Fahndung und Zeugensuche über die ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“.

 Am 1. Juli 2018 raste auf der A 8 bei Ernstweiler ein Auto auf ein Motorrad. Dessen Fahrer wurde sehr schwer verletzt. Sein Sozius, sein 13-jähriger Stiefsohn, starb noch am Unfallort. Der unfallflüchtige Verursacher konnte nicht ermittelt werden, trotz intensiver Bemühungen von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Am 1. Juli 2018 raste auf der A 8 bei Ernstweiler ein Auto auf ein Motorrad. Dessen Fahrer wurde sehr schwer verletzt. Sein Sozius, sein 13-jähriger Stiefsohn, starb noch am Unfallort. Der unfallflüchtige Verursacher konnte nicht ermittelt werden, trotz intensiver Bemühungen von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Foto: picture alliance/dpa/Polizei Zweibrücken/dpa

Der von einem Unfallflüchtigen verursachte Tod eines 13-Jährigen auf der Autobahn 8 bei Zweibrücken bleibt juristisch wohl ungesühnt. Denn trotz Fahndung übers Fernsehen, im Ausland und trotz ausgesetzter Belohnungen sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zweibrücken nach dem Unfallverursacher ohne Erfolg geblieben. Die Ermittlungen wurden deshalb jetzt eingestellt – können aber wieder aufgenommen werden, sollte es doch noch weitere Hinweise geben. Das hat am Montag die Staatsanwaltschaft mitgeteilt.

Im Folgenden die Pressemitteilung der Leitenden Oberstaatsanwältin Iris Weingardt im Wortlaut:

„Wie mehrfach berichtet, kam es am 01.07.2018, gegen 14.50 Uhr, zu einem folgenschweren und tragischen Verkehrsunfall auf der A 8. Ein 37-jähriger Motorradfahrer aus dem Bereich Kirchheimbolanden befuhr die A 8, aus Richtung Zweibrücken kommend, in Fahrtrichtung Homburg. Auf dem Soziussitz saß der 13-jährige Stiefsohn des Fahrers. Circa 500 Meter nach der Auffahrt Zweibrücken-Ernstweiler fuhr ein weißes Fahrzeug, vermutlich ein Fahrzeug der Marke Mercedes, von hinten auf das Kraftrad auf, welches sich auf der Überholspur befand. Das Motorrad prallte in die Mittelleitplanke, wieder zurück auf die Überholspur und fing Feuer. Bei dem Unfall erlitt der Motorradfahrer schwere Verletzungen, der Stiefsohn verstarb noch am Unfallort.

Der Fahrzeugführer des Mercedes fuhr nach der Kollision weiter in Richtung Saarland. Auf mehrere Zeugenaufrufe der Polizei hin und vor dem Hintergrund des bundesweiten Interesses an dem tragischen Geschehen gingen unzählige Hinweise aus der Bevölkerung ein. Nicht zuletzt führte die Veröffentlichung des Falls in der regionalen und überregionalen Presse, in einem Fernsehbericht des SWR und der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY“ zu neuen Hinweisen auf das am Unfall beteiligte Kraftfahrzeug.

Sämtlichen mitgeteilten Informationen ging die Polizei nach, teils unter Einbindung auswärtiger Dienststellen aus dem Bundesgebiet, in der Hoffnung, das Unfallfahrzeug festzustellen und die verantwortliche Person identifizieren zu können. Mitgeteilte Beschädigungen an Fahrzeugen wurden in Augenschein genommen und bei Notwendigkeit unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen begutachtet. In die Ermittlungen war auch Mercedes Deutschland eingebunden. Eingehende Hinweise führten unter anderem zur Veranlassung von Überprüfungen von Fahrzeugen in Frankreich und Luxembourg sowie Ermittlungen in Österreich. Die Staatsanwaltschaft stellte hierzu Rechtshilfeersuchen an die zuständigen ausländischen Behörden.

Insgesamt wurden aufgrund von circa 350 Hinweisen rund 500 Kraftfahrzeuge überprüft. Die hohe Zahl der Fahrzeugüberprüfungen bei einer geringeren Zahl an Hinweisen ist auf den Umstand zurückzuführen, dass teils nur Kennzeichenfragmente von den Hinweisgebern mitgeteilt wurden, die Polizei daraufhin beim Kraftfahrtbundesamt Listen mit allen in Frage kommenden Kennzeichenkombinationen erstellen ließ und sodann alle aufgelisteten Fahrzeuge überprüfte.

Ein unmittelbarer Unfallzeuge versuchte auf eigene Veranlassung durch Hypnose eine Erinnerung an das Kennzeichen des Unfallfahrzeugs zu erlangen; auf privater Basis wurde eine Belohnung für die Mitteilung von Hinweisen, die zur Ergreifung des Fahrzeugführers führen, ausgesetzt. Trotz aller Anstrengungen und Ermittlungen, die die Polizei in neun Leitzordnern zusammengefasst der Staatsanwaltschaft vorgelegt hat, führten sämtliche veranlassten Überprüfungen und Maßnahmen nicht zum Erfolg.

Nachdem nunmehr sämtliche vorliegenden Zeugenhinweise ausgewertet sind und alle darauf hin erfolgten Ermittlungsmaßnahmen erfolglos blieben, war das Verfahren formal einzustellen.Dies bedeutet allerdings nicht, dass etwaigen neu eingehenden Hinweisen nicht mehr nachgegangen wird. Bis zum Ende der Verjährung können die Ermittlungen jederzeit aufgrund neuer Erkenntnisse wiederaufgenommen werden.“

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