Rechtsstreit Streit mit UBZ ist beigelegt

Zweibrücken · Städtischer Umweltbetrieb lässt nach Vorschlag von Gericht Schaden an Mauerwerk beseitigen. 

 Erika Beetz zeigt den Daumen nach oben. Sie freut sich, dass der Ärger um die beschädigte Mauer beigelegt ist. Der UBZ hat den Schaden, der bei rund 200 Euro lag, beseitigen lassen.

Erika Beetz zeigt den Daumen nach oben. Sie freut sich, dass der Ärger um die beschädigte Mauer beigelegt ist. Der UBZ hat den Schaden, der bei rund 200 Euro lag, beseitigen lassen.

Foto: Volker Baumann

Ende gut, alles gut: Der Streit zwischen Hauseigentümerin Erika Beetz und dem UBZ wegen einer beschädigten Mauer ist aus der Welt geräumt. Gestern erschien Beetz freudestrahlend in der Merkur-Redaktion und erklärte, die Sache aus der Welt geräumt. „Am Freitag kam ein Maurer zu mir. Er sagte, der UBZ habe ihn geschickt. Die Mauer wurde hergerichtet, jetzt ist alles wieder in Ordnung.“

Werner Boßlet, Vorstandsvorsitzender des UBZ (Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken) bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung: „Wir haben veranlasst, dass die Mauer repariert wird.“ In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Zweibrücken (wir berichteten) konnte keine Einigung zwischen Beetz und dem UBZ erzielt werden. Grund sei gewesen, so Boßlet, „dass die Schäden an der Mauer nicht mit dem Schaden an unserem Fahrzeug übereinstimmten.“ Die Richterin habe vorgeschlagen, dass der UBZ den Schaden, der etwa 200 Euro betrage, ausgleiche; ansonsten müsse ein Gutachten erstellt werden, um zu klären, ob das Fahrzeug des UBZ tatsächlich an die Mauer gefahren ist oder nicht. Boßlet erklärte, dieses Beweissicherungsverfahren hätte nur weitere Kosten für den UBZ und Beetz bedeutet. „Aus pragmatischen Gründen“, so der Vorstandsvorsitzende, habe der UBZ schließlich den Fall abgehakt und den Schaden nun beseitigen lassen. Hauseigentümerin Beetz ist glücklich mit der Situation: „Ich bin froh, dass diese Angelegenheit aus der Welt ist.“ Beetz dankte vor allem Steffen Mannschatz vom UBZ, der Leiter des Baubetriebshofs habe sich sehr kooperativ gezeigt, freute sich Beetz.

Hintergrund des Rechtsstreits war ein Vorfall vom 29. August 2016. Der Fahrer einer UBZ-Kehrmaschine hatte besagte Mauer, die an den Parkplatz unter der Daimler-Brücke grenzt, angefahren. Da zunächst keine Einigkeit zwischen UBZ und der Hauseigentümerin erzielt werden konnte, war die Sache vor Gericht gelandet.

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