Schneefall behindert Busverkehr

Zweibrücken · Der UBZ und die Verbandsgemeinde Werke waren gerüstet. Bereits mitten in der Nacht waren die Räumfahrzeuge unterwegs. Aus Sicherheitsgründen fuhr die Verkehrsgesellschaft einige Ziele erst ab zwölf Uhr an.

 Die Schwarzbachtreppe – ganz in Weiß.

Die Schwarzbachtreppe – ganz in Weiß.

Foto: Volker Baumann

Schnee lässt viele Herzen höher schlagen. Bei den Kindern zumeist vor Freude. Bei Auto- und Busfahrern aufgrund des Stresses. Und bei manchen Fahrgästen aus Ärger. Denn gestern Morgen wurden Wattweiler, Pasteurstraße, Galgenberg, Otterstein und Europaring bis zwölf Uhr sowie Fasanerieberg bis zehn Uhr nicht angefahren. "Bei den vereisten Straßen kommen die Busse leicht ins Rutschen. Dabei ist die Sicherheit der Fahrgäste nicht mehr gewährleistet", so der Betriebsleiter der Verkehrsgesellschaft Zweibrücken , Nikolas Wenzel.

Die August-Bebel-Straße wurde den ganzen Tag nicht angefahren. Zum Beckerswäldchen fuhren Anruf-Sammeltaxis. Auch die Schüler mussten mit Beeinträchtigungen umgehen. So wurden das Hofenfels-Gymnasium und die Mannlich-Realschule nicht direkt angefahren. Die Busse hielten an der Haltestelle an den Tennisplätzen. Die Schüler der Herzog-Wolfgang-Realschule (Standort Mozartstraße) wurden über die Wattweiler- und die Friedrich-Ebert-Straße in die Stadtmitte gefahren. "Wir haben die Schulen über die Änderungen informiert", sagt Wenzel. Wegen des Schneefalls fiel kein Unterricht aus.

Anders in der IGS Contwig. Die DB Regiobus Südwest informierte die Kreisverwaltung Südwestpfalz, dass nach 13 Uhr die Schule nicht mehr angefahren werde. Die Schule entschied daraufhin, dass der Unterricht um 13 Uhr endet, damit die Schüler mit dem Bus nach Hause fahren können.

War es für die Schüler der IGS ein kürzerer Schultag, hatten Mitarbeiter des Umwelt- und Servicebetriebs Zweibrücken sowie der Verbandsgemeindewerke Zweibrücken-Land eine kürzere Nacht. "Um vier Uhr sind die ersten vier Fahrzeuge rausgefahren", sagt der Leiter des UBZ-Betriebshofs, Steffen Mannschatz. Ab sechs Uhr waren dann auch der kleinere Traktor sowie die drei Handkolonnen in der Innenstadt unterwegs. Die Straßen werden nach einer festgelegten Tour angefahren. "Die Straßen der Priorität eins wurden am Nachmittag nochmals geräumt", sagt Mannschatz. In den frühen Morgenstunden hätten die geparkten Autos Probleme bereitetet. "Die großen Schneeräumfahrzeuge sind schließlich 3,50 Meter breit." Die drei Unimogs und ein kleineres Fahrzeug der Verbandsgemeinde-Werke waren nach Auskunft des Werkleiters Eckart Schwarz schon ab drei Uhr unterwegs. Nach dem Tourenplan werden fast alle Straßen in der Verbandsgemeinde angefahren. Bechhofen, Käshofen und Contwig organisieren den Winterdienst selbst.

Bis 16 Uhr meldet Polizeisprecher Klaus von Rohden zwei witterungsbedingte Unfälle. Bei der Ortsausfahrt Oberauerbach Richtung Niederauerbach fuhr ein Auto gegen die Leitplanke. Sachschaden: rund 4500 Euro. In der Friedrich-Ebert-Straße gab es einen Auffahrunfall. Auf einem ungeräumten Bürgersteig vor einem seit Jahren leerstehenden Haus in der Zweibrücker Innenstadt ist gestern jemand gestürzt und hat sich verletzt. "Kann da die Stadt nicht den Schnee räumen?", fragte ein Merkur-Leser. Kann sie nicht, erklärt Stadtsprecher Heinz Braun: "Jeder Hauseigentümer hat eine Räumpflicht - wenn er ihr nicht nachkommen kann, weil er zum Beispiel nicht vor Ort lebt, muss er jemand mit dem Räumen beauftragen." Zum Beispiel "Pächter, Mieter, Reinigungsunternehmer", steht dazu in der Zweibrücker Straßenreinigungs-Satzung. Diese schreibt noch einiges mehr vor. Die Grundregel lautet: "Schnee , der die Benutzung der Gehwege erschwert, ist unverzüglich wegzuräumen." Hinzu kommen zahllose Details. So gilt die Räumpflicht von 7 bis 20 Uhr, "gefrorener oder festgetretener Schnee muss losgehackt" werden, "Rinnen und Regeneinläufe sind freizuhalten". Neben der Räum- gilt auch eine Streupflicht: "Bei Glätte sind die Gehwege und die Gehwegverbindungen zu streuen. Gestreut werden darf nur mit abstumpfenden Stoffen, wie zum Beispiel Asche, Sand, Sägemehl; die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten."

 Dieses von Doris und Herbert Eschenbaum eingeschickte Foto entstand zwar vor dem großen Schnee, fängt aber die Winterstimmung gut ein. Foto: Eschenbaum

Dieses von Doris und Herbert Eschenbaum eingeschickte Foto entstand zwar vor dem großen Schnee, fängt aber die Winterstimmung gut ein. Foto: Eschenbaum

Foto: Eschenbaum

Erlaubt ist Salz nur an "gefährlichen Stellen" wie Steigungen oder "in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (zum Beispiel Eisregen )".

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