Gefasster Mörder wird bald ausgeliefert

Diez · Etwa zwei Wochen ist der in Brüssel gefasste Mörder aus der JVA Diez noch in Belgien. Wenn er zurückkommt, kann er erst einmal keine Freigänge mehr einplanen. Ihm werden alle Lockerungen gestrichen.

 Der bei einem begleiteten Freigang geflüchtete und in Brüssel gefasste Mörder soll in etwa zwei Wochen an Deutschland ausgeliefert werden. Dann kann er wieder in eine Zelle im Diezer Gefängnis einziehen – allerdings im geschlossenen Vollzug. Foto: Thomas Frey/dpa

Der bei einem begleiteten Freigang geflüchtete und in Brüssel gefasste Mörder soll in etwa zwei Wochen an Deutschland ausgeliefert werden. Dann kann er wieder in eine Zelle im Diezer Gefängnis einziehen – allerdings im geschlossenen Vollzug. Foto: Thomas Frey/dpa

Foto: Thomas Frey/dpa

Ein nach längerer Flucht in Belgien gefasster Mörder aus dem Gefängnis in Diez wird in etwa zwei Wochen an Deutschland ausgeliefert. Die Aktion sei für die 33. Kalenderwoche vorgesehen, sagte gestern der stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft Frankenthal, Kai Hempelmann. Der 47 Jahre alte Häftling, der 1995 in Ludwigshafen eine Frau erstochen hatte, war Anfang Juni bei einem begleiteten Freigang im hessischen Limburg geflohen und seitdem verschwunden. Am Dienstag klickten in der belgischen Hauptstadt die Handschellen.

Hempelmann bestätigte, dass der Mann in Brüssel in der Wohnung einer Bekannten gefasst wurde. Noch nicht bestätigen konnte er Medienberichte, wonach die Fahnder dem Mann über dessen Facebook-Account auf die Spur gekommen seien. An der Festnahme seien nur belgische Beamte beteiligt gewesen, deren Unterlagen habe man noch nicht, sagte er. "Erkenntnisse für eine Straftat während seiner Flucht haben wir nicht", ergänzte der Oberstaatsanwalt. Bei 500 Euro, die bei dem Mann gefunden worden waren, handele es sich um selbst verdientes Geld. Beim Landeskriminalamt (LKA) in Mainz waren keine Details zur Festnahme zu erfahren.

Bestraft wird der Mann für seine Flucht nicht - zumindest nicht im juristischen Sinne. Das deutsche Recht sehe keine Sanktionen vor, wenn sich jemand dem Gefängnis entziehe, sagte der Leitende Direktor der JVA Diez, Josef Maldener. Konsequenzen hat die Flucht dennoch. "All die Lockerungen, die er hatte, die sind weg", so der Anstaltschef. Das betrifft zum Beispiel Freigänge. Außerdem kommt der 47-Jährige, der sich zuletzt auf seiner Station frei bewegen durfte, wieder in die Zelle beziehungsweise in den geschlossenen Vollzug. "Dann muss man mal gucken, wie er sich entwickelt." Wie lange er noch "brummen" muss, ist unklar. "Seine Legal- und Sozialprognose hat sich massiv verschlechtert", sagte Maldener.

Der Mann war im Jahr 1999 vom Landgericht Frankenthal wegen Vergewaltigung und Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden und saß seit 2000 in Diez ein. Ab 2014 wurde mehrmals geprüft, ob er entlassen werden kann, aber eine Gutachterin hatte bei ihm ein gewisses Rückfallrisiko für sexuelle Gewaltdelikte gesehen.

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