Flughafen: Triwo muss neues Lärmgutachten vorlegen

Zweibrücken · Seit anderthalb Jahren fliegen keine Passagiermaschinen den Zweibrücker Flughafen an. Doch zum Sonderlandeplatz zurückgestuft ist der Airport immer noch nicht. Unter anderem muss der Besitzer, die Triwo, nun ein Lärmgutachten vorlegen, damit der Prozess weitergeht.

Der hiesige Flughafen ist auch nach über anderthalb Jahren immer noch nicht zum Sonderlandeplatz abgestuft worden. Das erklärt das inzwischen für Infrastruktur zuständige Wirtschaftsministerium auf Merkur-Anfrage. Dabei hatte der Neubesitzer des Flughafenareals, die Triwo AG, bereits Ende 2014 diese Abstufung des Verkehrsflughafens ZQW in die luftfahrtrechtlich niedrigste Kategorie angekündigt. Im Mai 2015 hieß es aus dem damals zuständigen Innenministerium, man habe den Airport bis Juli 2015 gegen die Einhaltung von Auflagen erneut von der Betriebspflicht befreit, die Umwandlung der Luftraumstruktur stehe noch aus. Jetzt erklärt Wirtschaftsministeriumssprecherin Susanne Keeding, der Abstufungsprozess stelle "keinen gewöhnlichen Standardvorgang dar und muss daher mit der entsprechenden Sorgfalt bearbeitet werden". Auch gebe es keine Verzögerungen in dem Verfahren - das dauere nunmal so lange.

In Absprache mit der Triwo hätten vorab "technische Details zur Einstufung und Hindernisfreiheit mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geklärt werden" müssen. Dann habe das Trierer Unternehmen die erforderlichen Antragsunterlagen zusammengestellt.

Kurios dabei: Auch ein Lärmgutachten musste erstellt werden. Und das, obwohl das Gelände früher sogar ein Flughafen für Passagiermaschinen mit viel größerem Lärm war. Anfang Juni sei es zur Vorabprüfung in Mainz eingetroffen. Erste Anmerkungen dazu habe man der Triwo schon mitgeteilt. Warum war dieses Gutachten nötig? Keeding: "Ein Lärmgutachten ist für das Verfahren erforderlich, damit die Fluglärmauswirkungen des neuen Flugzeugtypenmixes sowie der neuen Platzrunde ermittelt und der zukünftigen Verkehrsfunktion als Sonderlandeplatz gegenübergestellt werden können. Insofern kann die bisherige Fluglärmbelastung für die Genehmigungsentscheidung nicht herangezogen werden." Wenn das Gutachten final eingereicht werde, folge ein "Beteiligungsverfahren durch die Fachgruppe Luftverkehr", so Keeding.

Der bei der Triwo einzig für Fragen rund um den Zweibrücker Flughafen zuständige Vorstand Peter Adrian blieb eine Auskunft zu dem Vorgang auf mehrfache Merkur-Anfrage schuldig.

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