Wohnungssuche mit Behinderten „Wir sind doch ganz normale Menschen“

Zweibrücken/Schwarzenbach · Eine Familie mit zwei körperlich Behinderten sucht seit längerer Zeit vergeblich in Zweibrücken nach einer Wohnung.

 Famlien mit behinderten Mitgliedern sind auf barrierefreie Wohnungen angewiesen.

Famlien mit behinderten Mitgliedern sind auf barrierefreie Wohnungen angewiesen.

Foto: dpa/Oliver Killig

„Es sieht halt ein bisschen provisorisch aus“, sagt Erika Kronenberger mit Blick auf die mit dem Nötigsten eingerichteten Räume, als wir sie in ihrer Wohnung in Schwarzenbach besuchen. Vor drei Monaten ist die Familie dort eingezogen, viertes Obergeschoss, in einem Mehrparteienhaus, Ausblick über die Hügel der Umgebung inklusive. Dass sie so rasch nun wieder ausziehen wollen, liegt gewiss nicht an den Räumen oder der Aussicht. Aber ihre „beiden Männer“, so Kronenberger, sind auf Hilfe angewiesen, und eine Wohnung im Erdgeschoss, vorzugsweise in Zweibrücken, würde eine große Erleichterung im Alltag bedeuten. Sohn Patrick sitzt im Rollstuhl, seit er 2011 von einem Auto angefahren wurde. Fünf Jahre habe ihr Sohn im Koma gelegen, sagt sie, es sei schon schier ein Wunder gewesen, dass er daraus wieder erwacht sei. Nun ist der junge Mann zwar weitgehend auf den Rollstuhl angewiesen, kann sich sonst aber durchaus behelfen – und im September soll er eine Ausbildung zum Bürokaufmann im CJD in Schwarzenbach beginnen.

Erika Kronenbergers Mann Pirmin ist ebenfalls auf Hilfe und Betreuung angewiesen, vier Schlaganfälle und zwei Herzinfarkte habe er überstanden, sagt seine Frau, seitdem sei der frühere Berufssoldat ein Pflegefall.

Um den Alltag zu meistern, wäre es für die Familie eine große Erleichterung, in eine ebenerdige Wohnung umziehen zu können, oder auch ein Haus, am liebsten barriererarm, mit Garten und mit Garage, wo man auch Patricks Elektrorollstuhl unterbringen könnte.

Nun sei es auch nicht so, dass es keine Wohnungen in Zweibrücken gebe, man habe auch schon einige besichtigt, erzählt Erika Kronenberger, nur daraus geworden sei nie etwas. „So lange ich alleine hingehe, ist alles gut, aber“ - und da muss sie immer noch schlucken bei der Erinnerung an das, was sie bei verschiedenen Terminen erlebt hat – „sobald die Leute meine Männer sehen, war’s das“. Keiner wolle an eine Familie mit zwei kranken Männern vermieten, erklärt sie. „In einem Fall sagte ein anderer Mieter zum Vermieter: Wenn du die nimmst, haben wir Krach. Ich finde es traurig, dass die Leute so sind“, sagt sie. Und in die Trauer darüber mischt sich langsam auch Wut. Geradezu diskriminiert fühle man sich, sagt sie – „man sieht, dass die beiden krank sind, aber wir sind doch ganz normale Menschen“. Vielleicht halte es auch einige Vermieter ab, vermutet Erika Kronenberger, dass sie denken, behinderte Mieter seien quasi unkündbar.

 „Behinderte Mieter sind normale Menschen wie andere auch, was das Mietrecht angeht. Es gibt natürlich eine Sozialklausel und soziale Gesichtspunkte, die berücksichtigt werden müssen. In Härtefällen ist letztlich eine Interessenabwägung vorzunehmen, was schwerer wiegt“, erklärt dazu Richard Schuler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht, der schon seit 33 Jahren beratend im Mieterhilfeverein e.V. in Zweibrücken tätig ist. Gerade bei Kündigungen wegen Eigenbedarf hat natürlich der Mieter ein Widerspruchsrecht, muss dann aber auch besondere Gründe vorbringen, warum die Kündigung eine unzumutbare Härte sei.

Im Übrigen, darauf weist Richard Schuler hin, haben Mieter laut Paragraf 454a BGB zum Thema „Barrierefreiheit“ auch die Möglichkeit, an der Wohnung behindertengerechte Umbauten vorzunehmen – bei Auszug müssen diese zurückgebaut werden, dafür kann dann beim Vermieter eine entsprechende Kaution hinterlegt werden. Gleiches gilt auch für seniorengerechtes Wohnen.

Denn das Thema Barriererarmut oder Barrierefreiheit betrifft auch viele ältere Menschen. Und der Wohnungsmarkt in der Region Zweibrücken-Homburg ist ohnehin eng wegen der starken Nachfrage (und oft auch entsprechend hochpreisig). Deshalb sind ähnliche Anfragen wie die der Kronenbergers auch schon mehrfach beim Sozialverband VdK in Zweibrücken eingegangen. „Bei allem Mitgefühl für die Situation der Familie sind allerdings auch uns die Hände gebunden“, räumt Kreisgeschäftsführerin Manuela Schäfer auf Nachfrage ein. Der VdK biete zwar eine Rechtsberatung für Mieter, im konkreten Falle sei es jedoch in der Tat letztendlich Sache der Vermieter, wem sie den Zuschlag für eine Wohnung geben, bedauert sie.

So bleibt Familie Kronenberger, weiter zu suchen und zu hoffen, dass sich in absehbarer Zeit etwas Passendes findet.

 Kontakt: Erika Kronenberger, Tel. (01 51) 20 98 00 61.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Wahlkalender