Landgericht: Barbarenschatz-Finder erhält geringere Strafe

Frankenthal · Der Finder des sogenannten Barbarenschatzes bekommt eine kürzere Bewährungsstrafe als zunächst gedacht. In einem Berufungsprozess verringerte das Landgericht Frankenthal gestern eine frühere Strafe des Amtsgerichts Speyer von 15 auf acht Monate, bestätigte ansonsten aber die Verurteilung des Mannes wegen Unterschlagung.Ausschlaggebend sei, dass er Mitte Dezember 2013 Archäologen zwar Funde übergeben, den weitaus bedeutenderen Schatzfund dabei aber trotz Nachfrage nicht erwähnt habe, sagte die Vorsitzende Richterin.

Den hatte er erst Tage später gemeldet, als Fotos davon der Polizei in die Hände gefallen waren.

Mit dem Berufungsverfahren hatte sich der Mann gegen das Urteil des Amtsgerichts wehren wollen. Nach dessen Feststellung hatte er die teilweise als einmalig bezeichneten Gold- und Silberfunde aus dem fünften Jahrhundert nach Christus zwar mehrere Monate nach der Entdeckung herausgerückt - aber nur aus Angst vor Ermittlungen. In Rheinland-Pfalz gehören Funde, die kulturhistorisch wertvoll sein können, unter bestimmten Umständen automatisch dem Staat.

Seine Anwälte hatten gestern einen Freispruch gefordert, weil er den Schatz übergeben habe. Die Vertreterin der Anklage hatte dagegen die 15 Monate Bewährungsstrafe, die das Amtsgericht verhängt hatte, als angemessen bezeichnet. Der Mann muss zudem 2000 Euro an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz überweisen. Der 24-Jährige zeigte sich von dem Richterspruch enttäuscht. Während seine Anwälte erklärten, sie wollten in Revision gehe, sagte er, er müsse darüber noch nachdenken.

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