Steuerhinterziehung Bewährungsstrafe für Saarbrücker Pizzakönig

Saarbrücken · Der Angeklagte und insbesondere der neue Verteidiger, Prof. Guido Britz, haben trotz Corona-Krise ihre Hausaufgaben, die die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht ihnen aufgetragen hatte, fast komplett erledigt.

Zwei Jahre auf Bewährung für Pizzakönig wegen Steuerhinterziehung
Foto: dpa/Volker Hartmann

Um überhaupt noch im Rahmen eines „Deals“ (Verständigung im Strafprozess) eine Freiheitsstrafe zu erreichen, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte, baten Richter und Staatsanwaltschaft den „heimlichen Pizza- und Pastakönig“ vor der Urteilsverkündigung kräftig zur Kasse. 330 000 Euro als Schadenswiedergutmachung waren deshalb bis zum letzten Prozesstag zu leisten. Verteidiger Britz überreichte noch im Gerichtssaal Oberstaatsanwalt Eckhard Uthe ein notarielles Schuldanerkenntnis samt Grundschuld über 180 000 Euro. Weitere 150 000 Euro, die als Kaution bei der Justizkasse dafür hinterlegt waren, dass ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde, werden an den Fiskus umgebucht. Auch eine weitere Auflage erfüllte der 54 Jahre alte Saarbrücker mit italienischem Pass fristgerecht. Er leistete Aufklärungshilfe, sagte bei der Staatsanwaltschaft umfassend gegen die Unternehmerin aus, die ihm in zwei seiner Gaststätten jeweils ein zusätzliches Kassensystem als schwarze Kassen installiert hatte.