Gericht verhandelt Kündigung im "Maultaschenfall"

Radolfzell. Diebstahl oder übliche Praxis im Altenheim? Das Arbeitsgericht in Radolfzell am Bodensee verhandelte gestern über die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin aus Konstanz. Sie soll ihren Arbeitsplatz wegen ein paar Maultaschen verlieren, die sie eingesteckt hatte

Radolfzell. Diebstahl oder übliche Praxis im Altenheim? Das Arbeitsgericht in Radolfzell am Bodensee verhandelte gestern über die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin aus Konstanz. Sie soll ihren Arbeitsplatz wegen ein paar Maultaschen verlieren, die sie eingesteckt hatte. Der Arbeitgeber, die Spitalstiftung Konstanz, sieht das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört und spricht von Diebstahl. Die 58 Jahre alte Frau, die gegen die Kündigung klagt, sagt, es sei gang und gäbe gewesen, sich bei der Verpflegung der Heimbewohner zu bedienen. Sie gibt an, sie habe nach einem langen Arbeitstag drei oder vier Maultaschen genommen und wollte sie gleich essen, weil sie in Hektik war und noch zu einer Fortbildung musste. Ein Einigung mit einer Abfindung, wie sie das Gericht vorschlug, gab es nicht. Die Pflegerin, die seit 17 Jahren bei der Spitalstiftung arbeitet, wollte mehr als die vom Arbeitgeber angebotenen rund 18 000 Euro. Die Stiftung erklärte, es gebe eine ausdrückliche Anweisung, dass die eigenmächtige Wegnahme aus der Bewohnerverpflegung nicht gestattet sei. Bis gestern Abend ist noch kein Urteil gefällt worden. dpa

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