Gericht fordert Vergleich im "Maultaschen-Fall"
Freiburg. Kehrtwende im so genannten Maultaschen-Fall: Im Prozess um eine fristlose Kündigung wegen des Diebstahls von sechs Maultaschen hat das baden-württembergische Landesarbeitsgericht der betroffenen Konstanzer Altenpflegerin und ihrem ehemaligen Arbeitgeber einen Vergleich empfohlen
Freiburg. Kehrtwende im so genannten Maultaschen-Fall: Im Prozess um eine fristlose Kündigung wegen des Diebstahls von sechs Maultaschen hat das baden-württembergische Landesarbeitsgericht der betroffenen Konstanzer Altenpflegerin und ihrem ehemaligen Arbeitgeber einen Vergleich empfohlen. Das Gericht schlug gestern in der Berufungsverhandlung eine Zahlung von 42 500 Euro an die Frau vor. Es sei zwar "unstrittig", dass es sich bei der Tat um einen Diebstahl gehandelt habe, sagte der Richter. Das alleine rechtfertige in diesem Fall aber noch keine fristlose Kündigung. Im vergangenen Oktober hatte das Arbeitsgericht Radolfzell die Kündigung der 58-Jährigen für rechtens erklärt. Die Frau hatte 17 Jahre in dem Betrieb gearbeitet. dpa