Neue Runde bei Stadtwerke-Prozessen

Völklingen · Die juristische Aufarbeitung der Stadtwerke-Krise dauert bis ins nächste Jahr. Das Arbeitsgericht hat am Freitag seine Entscheidung vertagt. Die Richter sehen im Fall des gekündigten Prokuristen Ralf Schmitt noch Aufklärungsbedarf.

Ein knappes Jahr ist es her, dass der Aufsichtsrat der Völklinger Stadtwerke nach dem Geschäftsführer Jochen Dahm auch dem Prokuristen Ralf Schmitt den Stuhl vor die Tür stellte. Knall auf Fall, fristlose Kündigung. Ebenso wie Dahm ist auch Schmitt dagegen vor Gericht gezogen. Am Freitag voriger Woche hat das zuständige Arbeitsgericht Saarbrücken über Schmitts Klage verhandelt. Wie Matthias Notzon, Pressesprecher der saarländischen Arbeitsgerichtsbarkeit, auf SZ-Nachfrage mitteilte, haben die Richter einen neuen Termin angesetzt; im Februar wollen sie entscheiden. Vorerst haben sie einen "Hinweisbeschluss" erlassen und darin den Parteien aufgegeben, "ihren Vortrag zu konkretisieren" - die Richter haben noch Fragen.

Die betreffen die Kündigungsfrist. Für eine fristlose Kündigung gilt: 14 Tage hat der Arbeitgeber dafür Zeit von dem Augenblick an, in dem er erfährt von dem Sachverhalt, der dann die Kündigung begründet. Kündigt er später, ist das nicht wirksam.

Dem Stadtwerke-Prokuristen hatte der Aufsichtsrat vorgeworfen, dass er einen Bürgschafts-Vertrag geschlossen hatte, von dem der Aufsichtsrat nichts wusste. Erst im Dezember 2014, Wochen nach der fristlosen Kündigung des Geschäftsführers Dahm, kam das Papier im Aufsichtsrat auf den Tisch. Dahm aber wusste davon: Er hatte mit Schmitt unterschrieben.

Nun haken die Arbeitsrichter nach, ob die Stadtwerke sich das Wissen ihres einstigen Chefs "zurechnen" lassen müssen für die Frist-Berechnung. Der Geschäftsführer, heißt es in einer Stellungnahme des Gerichts, sei zur Kündigung berechtigt gewesen, daher komme es "grundsätzlich" auf seine Person an. Es könne aber sein, dass im konkreten Falle "ein Tatbestand vorliegt, der eine abweichende Einschätzung gebietet" - das wollen die Richter klären.

Neuer Gerichtstermin: 12. Februar 2016, 12 Uhr, Arbeitsgericht Saarbrücken. Über die Klage von Jochen Dahm wird am 16. Dezember, 9.30 Uhr, vor dem Landgericht Saarbrücken verhandelt.

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