Corona-Hilfen der Großen Koalition Mit weiteren Milliarden gegen die Corona-Krise

Saarbrücken/Berlin · Viele Familien und Unternehmen leiden unter der Pandemie – auch im Saarland. Ihnen will die Große Koalition im Bund finanziell helfen.

 Im Koalitionsausschuss am Mittwochabend haben Union und SPD sich auf Corona-Zuschüsse geeignet: Für Hartz-IV-Empfänger und Eltern, die Kindergeld bekommen, sollen einmalig 150 Euro gezahlt werden. Aber auch Unternehmen, die Gastronomie und die Kulturschaffenden erhalten Hilfe.

Im Koalitionsausschuss am Mittwochabend haben Union und SPD sich auf Corona-Zuschüsse geeignet: Für Hartz-IV-Empfänger und Eltern, die Kindergeld bekommen, sollen einmalig 150 Euro gezahlt werden. Aber auch Unternehmen, die Gastronomie und die Kulturschaffenden erhalten Hilfe.

Foto: Getty Images/istock/SeanShot

Am Tag danach sind die Teilnehmer des Koalitionstreffens über sich selbst erstaunt. So „harmonisch und ruhig“ sei es schon lange nicht mehr zugegangen, sagt einer. Von einer „sehr guten Vorbereitung“ spricht ein anderer. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sind diejenigen, die sich bei den Treffen im Kanzleramt als erstes über den gemeinsamen Text beugen – oft viele Stunden. Diesmal waren sie bereits nach einer halben Stunde handelseinig, konnten zu ihren Delegationen zurückkehren und Einigkeit signalisieren. Schließlich bekam jede Seite etwas für ihre Klientel: Rund zehn Milliarden Euro haben die Koalitionäre am Mittwoch verteilt. Ein Überblick über die wichtigsten Vorhaben:

Kinderbonus: Familien erhalten wie schon im vergangenen Jahr auch 2021 einen Kinderbonus. Der Zuschlag auf das Kindergeld soll einmalig 150 Euro betragen. Er wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, so dass Besserverdienende keinen Vorteil davon haben. Der Bonus wird dagegen nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Im vergangenen Jahr betrug die einmalige Zahlung 300 Euro.

Corona-Zuschuss für Hartz-IV-Bezieher: Einen einmaligen Corona-Zuschuss von 150 Euro sollen nun auch erwachsene Grundsicherungsempfänger bekommen. Für plötzlich in Not geratene Selbstständige und Beschäftigte mit kleinen Einkommen wird der erleichterte Zugang in die Grundsicherung bis Ende 2021 verlängert.

Die saarländischen Wohlfahrtsverbände sehen die beschlossene Einmalzahlung von 150 Euro an Grundsicherungs-Empfänger als Tropfen auf den heißen Stein. Der Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK, Armin Lang, bezeichnete den Zuschlag zwar als ein erstes Signal, dass Arme in der Krise nicht vergessen würden. „Es ist aber nicht mehr als ein Symbol, mit einer Bedarfsdeckung kann hier nicht die Rede sein.“ Lang wiederholte in diesem Zusammenhang die Forderung vieler Wohlfahrtsverbände von einem Mehrbedarfszuschlag von 100 Euro monatlich während der Corona-Zeit für Hartz-IV-Empfänger und Altersgrundsicherung. „Uns erreichen richtige Hilfeschreie, den Leuten steht das Wasser bis zum Hals“, sagte Lang gegenüber unserer Zeitung. Gründe seien unter anderem geschlossene Kitas und Schulen sowie gestiegene Lebensmittelpreise und andere Mehrbelastungen im Haushalt. Besonders schwer betroffen von der Krise seien auch geringfügig Beschäftigte durch den Wegfall von 450-Euro-Jobs. Darüber hinaus erneuerte Lang die Forderung der Sozialverbände auf eine allgemeine Anhebung des Regelsatzes auf 600 Euro.

Auf weitere Hilfen für Grundsicherungsempfänger dringt auch die Saarländische Armutskonferenz. Als „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnete der Geschäftsführer des Verbandes, Manfred Klasen, den von der Bundesregierung beschlossenen 150-Euro-Zuschlag. „Dem müssen aber dringend weitere folgen“, so Klasen. Wie VdK-Chef Lang pocht auch er auf einen monatlichen Betrag von 100 Euro als Krisenzuschlag und eine allgemeine Aufstockung auf 600 Euro sowie etwa den Wegfall von Stromsperren für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger.

Unternehmen: Die Koalition greift Unternehmen mit coronabedingten Verlusten stärker unter die Arme. Durch einen erweiterten Verlustrücktrag können sie die Einbußen künftig in der Steuererklärung umfangreicher als bisher mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen.

 

Gastronomie: Der verringerte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent soll nun bis Ende 2022 weiter gelten.

 

Kultur: Das Rettungsprogramm „Neustart Kultur“ wird verlängert. Dazu wird ein Anschlussprogramm mit einer Ausstattung von einer weiteren Milliarde Euro aufgelegt.

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