Schärfere Regeln fürs Solarium

Berlin. Schon vor einem Jahr hatte die Bundesregierung den Besuch eines Sonnenstudios für Jugendliche unter 18 Jahren verboten, weil in dieser Altersgruppe die künstliche Sonne besonders leicht zu folgenschweren Hautschäden führen kann

Berlin. Schon vor einem Jahr hatte die Bundesregierung den Besuch eines Sonnenstudios für Jugendliche unter 18 Jahren verboten, weil in dieser Altersgruppe die künstliche Sonne besonders leicht zu folgenschweren Hautschäden führen kann. Jetzt legt die Regierung noch einmal nach: Nach Informationen unserer Zeitung sollen die Regeln weiter verschärft werden, um vor Hautkrebs und Gesundheitsschäden durch zu viel UV-Strahlung zu schützen. Die beliebten Selbstbedienungs-Studios stehen sogar vor dem Aus. Außerdem werden Warnhinweise Pflicht. Das geht aus einem umfassenden Verordnungsentwurf des Bundesumweltministeriums hervor, der jetzt dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet wurde.Gemäß aktuellen Schätzungen der Regierung gibt es in Deutschland etwa 4000 Studios mit durchschnittlich sieben Sonnenbänken. Hinzu kommen noch Tausende Geräte in Hotels, Schwimmbädern, Kosmetik- und Fitnessstudios, was einen Gesamtbestand von 45 000 ergibt. Insgesamt lassen sich nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz rund 14 Millionen Benutzer jährlich bräunen. Laut Bundesregierung steigt die Zahl der Hautkrebsneuerkrankungen kontinuierlich an: "Sie hat sich in den vergangenen zehn bis 15 Jahren ungefähr verdoppelt", heißt es in dem Verordnungsentwurf. Verantwortlich dafür seien "das veränderte Freizeitverhalten, häufigere Sonnenurlaube sowie eine vermehrte Solarien-Nutzung". Und: "In keinem Land wird künstliche UV-Strahlung so häufig genutzt wie in Deutschland."

Seit 2003 sei versucht worden, gemeinsam mit den Betreibern per Selbstverpflichtung Qualitätsstandards einzuführen - "erfolglos", lautet das Regierungs-Urteil. Deshalb kommen jetzt die verschärften Regeln. Demnach soll künftig unter anderem der "unkontrollierte Zugang zu UV-Bestrahlungsgeräten in sogenannten Selbstbedienungs-Sonnenstudios" unterbunden werden. Zugleich muss den Nutzern eine qualifizierte Beratung und Einweisung angeboten werden, damit sie das Risiko der künstlichen Bräunung besser einschätzen können. Und: Es wird eine maximale Bestrahlungsstärke für Altgeräte vorgegeben, die 90 Prozent des Bestandes ausmachen. Viele Geräte müssen also umgerüstet oder ausgetauscht werden.

Der Betreiber hat ferner sicherzustellen, dass genügend Schutzbrillen bereitgehalten werden und die Sonnenbank über eine Notabschaltung ausgestellt werden kann. Mindestens eine Fachkraft muss anwesend sein. Zudem sollen sichtbar Warnhinweise zu gesundheitlichen Risiken und Folgen aufgehängt werden. All das kommt praktisch einem Verbot der SB-Studios gleich, die nur profitabel sind, weil der Personalaufwand sehr gering ist.

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