Gericht erlaubt Mietminderung wegen störender Party-Touristen

Karlsruhe. Ständige Partys, Lärm und Müll von Touristen können Grund für eine Mietminderung sein. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem gestern verkündeten Urteil. Ein Mieter aus Berlin hatte die Miete gemindert, nachdem die Hausverwaltung einen Großteil der Wohnanlage als Ferienwohnungen an Touristen vermietet hatte

Karlsruhe. Ständige Partys, Lärm und Müll von Touristen können Grund für eine Mietminderung sein. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem gestern verkündeten Urteil. Ein Mieter aus Berlin hatte die Miete gemindert, nachdem die Hausverwaltung einen Großteil der Wohnanlage als Ferienwohnungen an Touristen vermietet hatte. Der Vermieter hatte ihm daraufhin gekündigt und zunächst vom Landgericht Berlin recht bekommen. Dieses Urteil hob der BGH auf (Az. VIII ZR 155/11). Die Vermietung von Wohnungen an "Feriengäste und Touristen" an sich genüge aber nicht für eine Mietminderung. "In einem Mehrfamilienhaus sind etwa gelegentlich auftretende Beeinträchtigungen wie einzelne Streitigkeiten von Bewohnern oder gelegentliches Feiern als sozialadäquat hinzunehmen", so das Gericht. Die von dem Berliner Mieter geschilderten Störungen seien jedoch viel gravierender. Der Mieter hatte vorgetragen, dass Besucher dort regelmäßig laute Partys feierten und orientierungslose Touristen im Haus nachts an seiner Wohnung klingelten. dpa

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