Gericht erlaubt Mietminderung wegen störender Party-Touristen

Karlsruhe. Ständige Partys, Lärm und Müll von Touristen können Grund für eine Mietminderung sein. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem gestern verkündeten Urteil. Ein Mieter aus Berlin hatte die Miete gemindert, nachdem die Hausverwaltung einen Großteil der Wohnanlage als Ferienwohnungen an Touristen vermietet hatte

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