Modernisierung ein Grund für Mieterhöhung

Modernisierung ein Grund für MieterhöhungKarlsruhe (dapd). Mieterhöhungen sind nach Modernisierungsmaßnahmen auch in solchen Fällen zulässig, wenn der Vermieter zuvor die Baumaßnahme nicht angekündigt hat. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet

Modernisierung ein Grund für Mieterhöhung

Karlsruhe (dapd). Mieterhöhungen sind nach Modernisierungsmaßnahmen auch in solchen Fällen zulässig, wenn der Vermieter zuvor die Baumaßnahme nicht angekündigt hat. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet. Nach dem Gesetz dürfe der Vermieter insgesamt elf Prozent der Modernisierungskosten auf die geltende Mietvereinbarung aufschlagen (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 164/10).

Mietminderung bei

falscher Wohnungsgröße

Karlsruhe (epd). Weicht in einem Mietvertrag die angegebene Wohnfläche von der tatsächlichen Wohnungsgröße um insgesamt mehr als zehn Prozent ab, darf der Mieter die Miete mindern. Dieser Grundsatz gilt auch für möblierte Wohnungen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem jetzt veröffentlichten Urteil (AZ: VIII ZR 209/10). Der BGH legte in seiner Entscheidung zudem fest, dass es bei einer Wohnflächenunterschreitung als ein geltendes Kriterium nicht auf die Möbilierung der Wohnung ankomme.

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