Bundesgerichtshof: Kinderlärm kein Grund für Mietminderung
Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil festgehalten, dass Mieter wegen Kinderlärm keine Mietminderung geltend machen können. Die Richter gaben gestern einem Vermieter recht, dessen Mieter nach Eröffnung eines Bolzplatzes die Miete um 20 Prozent gekürzt hatte.
30.04.2015
, 00:00 Uhr
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