EU-Richter stärken Recht auf Krankenbehandlung im Ausland

Luxemburg · Schwer erkrankte EU-Bürger haben in bestimmten Fällen das Recht auf eine Behandlung im Ausland. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte gestern, dass Krankenkassen die Erstattung von Kosten nicht ablehnen dürfen, wenn eine angemessene Behandlung des Patienten im Heimatland nicht rechtzeitig möglich ist (Rechtssache C-268/13).

Voraussetzung sei, dass die Behandlung zu den Leistungen gehöre, die in den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats vorgesehen seien. Hintergrund ist die Klage einer Rumänin, die 18 000 Euro für eine Herzoperation in Deutschland selber zahlen soll.

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