Urteil zur Eizellspende BGH: Versicherung muss keine Eizellspende zahlen

Karlsruhe · (dpa) Eine Kinderwunsch-Behandlung im Ausland mit einer in Deutschland verbotenen Eizellspende muss nicht von der privaten Krankenversicherung (PKV) bezahlt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall aus München entschieden.

Nach den Musterbedingungen der PKV umfasst der Versicherungsschutz auch Behandlungen im europäischen Ausland. Die Klägerin, inzwischen Mutter von knapp vierjährigen Zwillingen, wollte deshalb rund 11 000 Euro von der Versicherung erstattet haben. So viel hatte sie und ihren Mann die künstliche Befruchtung in Prag mithilfe von Spender-Eizellen gekostet. Dem Karlsruher Urteil zufolge muss die Versicherung aber nur solche Behandlungen übernehmen, die nach deutschem Recht in Deutschland erlaubt sind.

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