Verfahrensregeln sind missachtet worden

Ihr Schreiben Verfahrensregeln sind missachtet worden Zum Leserbrief „Wer wollte da wohl wem schaden?” von Prof. Thomas Krämer (Ausgabe vom 4.

März)

Bei der SZ sind wohl "Rituale von Unverantwortlichkeiten" zu konstatieren. Denn eine Prüfmitteilung, so das Verfahren des Landesrechnungshofes, ist zunächst nur an die geprüfte Stelle gerichtet, damit die geprüfte Stelle zu den einzelnen Prüfergebnissen Stellung nehmen kann. Die Prüffeststellungen werden im Jahresbericht des Rechnungshofes veröffentlicht und in einer Pressekonferenz den Medien zur Kenntnis gegeben. Dass schon die vorläufigen Ergebnisse des Prüfberichts in der SZ veröffentlicht wurden, ist gelinde gesagt nicht in Ordnung. Einerseits spricht es zwar für die Qualität des Journalisten, sich Informationen wider die Verfahrensregeln zu verschaffen. Andererseits aber sind Zweifel an dem rechtmäßigen und verfahrenskonformen Kommunikationsverhalten des Rechnungshofes zumindest angebracht und sollten mal überprüft werden.

Dr. Hanspeter Georgi, Sulzbach

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