Verhältnismäßigkeit wird nicht gewahrt
Ihr Schreiben Verhältnismäßigkeit wird nicht gewahrt Zum Artikel „Freispruch von Wulff wird überprüft” (6. März) Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Hannover angekündigt, im Fall des früheren Bundespräsidenten Wulff in die Revision zu gehen.
Absolut lachhaft! Zwar kann nach geltendem Recht in Deutschland gegen (fast) jedes Gerichtsurteil Widerspruch eingelegt werden, aber hier wird mit diesem Schritt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt. Das Gegenteil ist der Fall. Es wird wieder unnötig Geld verbrannt, unser Steuergeld! Da versucht ein Jurist, sich mit aller Gewalt einen Namen zu machen. Hat denn der betreffende Staatsanwalt beim Richterspruch nicht richtig zugehört oder einfach nichts zu tun? Gibt es nicht genügend schwerwiegende Verbrechen im Niedersachsen aufzuklären, oder leidet er schlicht weg unter einer Profilneurose? Kein Wunder, wenn in Deutschland so viele Gauner frei rumlaufen, wenn sich unsere Justiz mit derartigen Peanuts herumschlagen muss.
Olaf Soecknick, Saarbrücken