Kulturgutschutzgesetz nimmt letzte Hürde im Bundesrat

Berlin · Gegen teils massiven Protest von Künstlern, Sammlern und Händlern hat der Bundesrat das Gesetz zum Schutz von Kulturgütern in Deutschland gebilligt. Damit hat das wohl umstrittenste kulturpolitische Vorhaben dieser Legislaturperiode die letzte Hürde genommen. Ein letztes Versuch, es noch zu modifizieren, fand am Freitag in der Länderkammer keine Mehrheit. Ob sich einzelne Länder enthielten, wurde nicht festgestellt. Für die Verabschiedung reicht eine absolute Mehrheit von 35 der 69 Stimmen. Eine Aussprache gab es nicht.

Das Gesetz von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) verbietet die Ausfuhr von "national wertvollem Kulturgut" aus Deutschland. Zudem wird der illegale Handel mit Raubkunst aus Kriegs- und Krisengebieten erschwert. Der Bundestag hatte das zustimmungspflichtige Gesetz am 23. Juni mit den Stimmen der Regierungsfraktionen Union und SPD beschlossen, die Opposition enthielt sich. Wenn der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben hat, wird es nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Das dürfte spätestens zum 1. August sein.

Gegen das Vorhaben hatte es von Anfang an teils erbitterten Widerstand gegeben. Sammler und Händler warnten vor Einschränkungen der Handelsfreiheit. Für Aufsehen sorgte besonders der Maler Georg Baselitz, der aus Protest Leihgaben in den Museen abhängen ließ. Der Deutsche Kulturrat mahnte am Freitag, jetzt die "Streitaxt" zu begraben. Die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen, wo viele Sammler leben, hatten bis zuletzt vor dem ihrer Meinung nach großen bürokratischen Aufwand gewarnt. In einer ergänzenden Entschließung forderten sie deshalb mehr Geld vom Bund, konnten sich aber bei der Ländermehrheit nicht durchsetzen.

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