Landtag will Kommunen mehr wirtschaftliche Freiheit geben

Saarbrücken. Die CDU will die engen kommunalrechtlichen Voraussetzungen für die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden lockern. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde gestern im Landtag mit den Stimmen der Union in erster Lesung verabschiedet. Das Thema wird jetzt im Innenausschuss weiter beraten

Saarbrücken. Die CDU will die engen kommunalrechtlichen Voraussetzungen für die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden lockern. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde gestern im Landtag mit den Stimmen der Union in erster Lesung verabschiedet. Das Thema wird jetzt im Innenausschuss weiter beraten. Innenminister Klaus Meiser sagte, es müsse Ausnahme-Regelungen geben, wenn Kommunen ein besonderes Interesse an einem Projekt zeigten. Das gelte beispielsweise für die geplante Fischzuchtanlage in Völklingen. Die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (IHK) bewertet die Pläne der CDU als "Schritt in die falsche Richtung", so gestern IHK-Hauptgeschäftsführer Volker Giersch. "Die gesetzlichen Bestimmungen des Kommunal-Selbstverwaltungsgesetzes, die die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen begrenzen sollen, sind bereits heute zu lax." Eine Ausnahmeregelung werde "die Kommunen zu zusätzlicher wirtschaftlicher Betätigung ermuntern". Giersch appellierte an den Landtag, die Gesetzesänderung abzulehnen. gp/red

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