Grüne scheitern mit Vorstoß zu Kommunalselbstverwaltungsgesetz

Saarbrücken · Nach der Pleite der Völklinger Fischzucht fordern die Grünen, das Kommunalselbstverwaltungsgesetz zu ändern. Ein entsprechender Gesetzentwurf scheiterte aber im Landtag.

Bereits zum zweiten Mal sind die Grünen im Landtag mit ihrem Vorstoß gescheitert, das Kommunalselbstverwaltungsgesetz zu ändern. Sie wollten einerseits den umstrittenen Paragraf 118,2 wieder streichen, der Kommunen eine erweiterte wirtschaftliche Betätigung ermöglicht. Gleichzeitig fordern sie allerdings, den Kommunen zu gestatten, ihre energiewirtschaftliche Betätigung auszuweiten.

Die wirtschaftliche Aktivitäten der Kommunen sind vor allem durch die gescheiterte Meeresfischzucht in Misskredit geraten. Dort hat die Kommune durch Managementfehler deutlich über 20 Millionen Euro vernichtet. Diese Pleite müsse "gesetzgeberische Konsequenzen" haben, forderte Klaus Kessler von den Grünen. Entsprechend solle die wirtschaftliche Betätigungsmöglichkeit begrenzt werden. Nicht eingeschränkt werden soll nach Ansicht Kesslers das Engagement in der Energieerzeugung: "Ein Engagement, das dringend notwendig ist, um die Energiewende voranzubringen."

Dem wollten die übrigen Parteien nicht folgen. Christiane Blatt (SPD ) führte an, dass es wenig sinnvoll sei, Kommunen nun die wirtschaftliche Betätigung wieder zu untersagen. Vielmehr reiche es aus, die Aufsicht zu verschärfen. Ähnlich argumentiert Heinz Bierbaum von den Linken: Nach dem Scheitern Völklingens alle Kommunen zu beschneiden, wäre so, "als würde man als Konsequenz aus dem Gebaren von Whitesell (bei der Beckinger Schraubenfabrik) die wirtschaftliche Tätigkeit von Privatunternehmen verbieten". Auch für die energiewirtschaftliche Betätigung gebe es bereits ausreichend Möglichkeiten, argumentierte Blatt. Andreas Augustin (Piraten) sprach sich für eine grundsätzlich genauere Wirtschaftlichkeitsprüfung aus. Eine Gesetzesänderung lehnten auch die Piraten a b.

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