Gericht vertagt Prozess zur Höll-Insolvenz

Saarbrücken · Der Strafprozess gegen den früheren Geschäftsführer des Saarbrücker Wurstherstellers Höll wurde gestern nach wenigen Minuten auf unbestimmte Zeit vertagt. Die Anklage wirft dem 41 Jahre alten Michael T. Insolvenzverschleppung vor.

Der frühere Geschäftsführer des Traditionsunternehmens soll erst im am 20. September 2011 Insolvenzantrag gestellt haben, obwohl Höll bereits seit Anfang Juli 2011 nicht mehr in der Lage gewesen sei, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen. Bei Stellung des Insolvenzantrages war nur noch eine Liquidität in Höhe von 2,72 Millionen Euro vorhanden. Im anschließenden Insolvenzverfahren meldeten 1797 Gläubiger dagegen Forderungen in Höhe von 24,96 Millionen Euro an.

Der Angeklagte Ex-Geschäftsführer des Familienunternehmens mit ehemals 320 Mitarbeitern in Saarbrücken weist den Vorwurf der Insolvenzverschleppung zurück. Er betonte, der Insolvenzantrag sei rechtzeitig gestellt worden. Bis dahin sei Höll nicht insolvenzreif gewesen. Es habe jeweils mündliche Stundungsvereinbarungen mit den einzelnen Gläubigern gegeben. Ob und inwieweit diese Angabe stimmt, wird nun von den Finanzermittlern geklärt. Das Strafverfahren wurde deshalb bis auf Weiteres ausgesetzt.

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