Fall "Esra": Keine Entschädigung

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat im Falle des Romans "Esra" die besondere Bedeutung der Kunstfreiheit betont. Der "hohe Rang" dieses Grundrechts gebiete eine "besondere Zurückhaltung".Der Roman handelt von der schwierigen Liebesbeziehung zwischen Esra und dem Ich-Erzähler Adam, wobei auch Einzelheiten des Sexuallebens geschildert werden

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat im Falle des Romans "Esra" die besondere Bedeutung der Kunstfreiheit betont. Der "hohe Rang" dieses Grundrechts gebiete eine "besondere Zurückhaltung".Der Roman handelt von der schwierigen Liebesbeziehung zwischen Esra und dem Ich-Erzähler Adam, wobei auch Einzelheiten des Sexuallebens geschildert werden. Die Klägerin hatte Biller vorgeworfen, die Romanfigur nach ihrem Vorbild gestaltet und nur unzureichend verfremdet zu haben. Die Veröffentlichung der ursprünglichen Fassung des Romans (Anfang 2003) und auch der späteren geschwärzten Fassung, die danach verboten wurde, verletze ihr Persönlichkeitsrecht so schwer, dass eine Geldentschädigung von 50 000 Euro gerechtfertigt sei, hatte sie argumentiert.Das Verbot des Romans wurde im Oktober 2007 vom Bundesverfassungsgericht endgültig bestätigt, weil das Werk die Intimsphäre von Billers Ex-Freundin Billers verletze. Biller und sein Kölner Verlag Kiepenheuer & Witsch waren im Februar 2008 vom Landgericht München zur Zahlung von 50 000 Euro Geldentschädigung an die Ex-Freundin des Autors verurteilt worden. In der Berufungsinstanz wies dann das Oberlandesgericht (OLG) München im Juli 2008 die Klage ab. Der BGH verwarf nun die Revision der Ex-Freundin Billers - aufgrund der "Gesamtabwägung". Es sei zu berücksichtigen gewesen, dass es "äußerst schwierig" sei, die Grenzen der Kunstfreiheit zu bestimmen. Zudem greife das von der Ex-Freundin Billers erwirkte Verbot des Romans "bereits erheblich in die Kunstfreiheit ein". ddp

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