Saarbrücken Arbeitslos – und was die Agentur darunter versteht

Saarbrücken · Die Definitionen der Bundesagentur für Arbeit unterscheiden sich stark von dem, was die Bürger darunter verstehen.

Arbeitslose sind Personen, die „vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben“ und das Kriterium der „Beschäftigungslosigkeit“ erfüllen. Sie suchen eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Arbeit und weisen das ständig nach. Sonst gibt es kein Arbeitslosengeld. Als arbeitslos gilt nur, wer arbeiten darf, arbeitsfähig und -bereit ist und für eine Vermittlung bereitsteht. Die Betroffenen dürfen nicht jünger als 15 Jahre alt sein und die Altersgrenze für den Renteneintritt nicht erreicht haben. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

Arbeitsuchend sind die oben definierten Arbeitslosen, zweitens Leute, die eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen und die Tätigkeit ausüben können und dürfen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben.

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