Arbeitsmarkt Arbeitslos – was die Arbeitsagentur darunter versteht

Saarbrücken · So sehen die Definitionen der Bundesagentur für Arbeit aus.

Arbeitslose sind Personen, die „vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben“ und damit das Kriterium der „Beschäftigungslosigkeit“ erfüllen. Sie suchen eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung und müssen das der Agentur ständig nachweisen (Kriterium Eigenbemühungen). Sonst bekommen sie kein Arbeitslosengeld. Als arbeitslos gilt zudem nur, wer arbeiten darf, arbeitsfähig und arbeitsbereit ist (Kriterium Verfügbarkeit). Die Betroffenen müssen in der Bundesrepublik wohnen, dürfen nicht jünger als 15 Jahre  sein und zum anderen die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben. Und sie müssen sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.

Arbeitsuchend sind der Agentur zufolge erstens die oben definierten Arbeitslosen, zweitens Leute, die eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen – und die drittens die angestrebte Tätigkeit ausüben können und dürfen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben.

In der Unterbeschäftigungsrechnung erfasst die Agentur zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen die Personen, die nicht als arbeitslos gelten, weil sie „an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder einen arbeitsmarktbedingten Sonderstatus“ besitzen.

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