Arbeitslosenstatistik Arbeitslos– was die Arbeitsagentur darunter versteht

Saarbrücken · (red) Arbeitslose, Arbeitsuchende und Unterbeschäfttigte sind Begriffe, die bei der Bundesagentur für Arbeit eine genau definierte Bedeutung haben – und diese Bedeutung unterscheidet sich stark von dem, was die Bürger darunter verstehen. Und so sehen die Definitionen der Bundesagentur für Arbeit“ aus (Stand: September 2017):

Arbeitslose sind demnach Personen, die „vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben“ und damit das Kriterium der „Beschäftigungslosigkeit“ erfüllen. Sie suchen eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung und müssen das der Agentur für Arbeit ständig nachweisen (Kriterium Eigenbemühungen). Bleiben die Betroffenen diesen Nachweis schuldig, dann gibt ihnen die Agentur kein Arbeitslosengeld. Als arbeitslos gilt nach der Definition außerdem nur, wer den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung steht, also arbeiten darf, arbeitsfähig und arbeitsbereit ist (Kriterium Verfügbarkeit). Weitere Voraussetzungen: die Betroffenen müssen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Sie dürfen zum einen nicht jünger als 15 Jahre alt sein und zum anderen die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben. Und sie müssen sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.

Arbeitsuchend sind der Agentur zufolge erstens die oben definierten Arbeitslosen, zweitens Leute, die eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen – und die drittens die angestrebte Tätigkeit ausüben können und dürfen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben (Paragraph 15 Sozialgesetzbuch, drittes Buch).

In der Unterbeschäftigungsrechnung erfasst die Agentur für Arbeit zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen die Personen, die nicht als arbeitslos im Sinne des Sozialgesetzbuchs gelten, weil sie „an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder einen arbeitsmarktbedingten Sonderstatus“ besitzen. Die Agentur für Arbeit geht davon aus, dass die Arbeitslosigkeit ohne Fördermaßnahmen noch deutlich höher wäre. Die Agentur will, wie sie mitteilt, mit dem Erfassen der Zahl der Unterbeschäftigten „ein möglichst umfassendes Bild vom Defizit an regulärer Beschäftigung in einer Volkswirtschaft“ geben. Konjunkturell bedingte Einflüsse auf den Arbeitsmarkt könnten mit der Erfassung der Unterbeschäftigten besser erkannt werden, heißt es von der Arbeitsagentur weiter.

Weitere Angaben über die Statistik gibt es auf der Internetseite der Agentur für Arbeit:

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