Teilkasko zahlt für Sturmschäden erst ab Windstärke acht

München. (np) Verursachen Hagel, Sturm oder Hochwasser Schäden am Auto, springt die Kfz-Teilkaskoversicherung ein. Sie deckt nicht nur zerschlagene Scheiben und zerbeulte Motorhauben ab, sondern auch Sturmschäden durch ausgerissene Äste oder herabgefallene Dachziegel, erläutert der ADAC . Allerdings habe die Teilkaskoversicherung ihre Grenzen.

Beulen am geparkten Wagen oder Schäden nach einer Kollision mit einem Baum, der direkt vor das Auto gestürzt ist, muss der Fahrzeughalter notfalls mit konkreten Daten vom Wetteramt untermauern.

Ein Sturmschaden werde nur anerkannt, wenn zum Zeitpunkt der Beschädigung mindestens Windstärke 8 geherrscht hat. Lagen ein großer Ast oder ähnliche Gegenstände länger auf der Straße, greift sie nicht. Das ist ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Bei plötzlichen Überschwemmungen und Beschädigungen am Auto in einer vollgelaufenen Tiefgarage zahlt die Teilkasko.

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