Ein Sturm - viele Versicherungen

Saarbrücken. Wohngebäudeversicherungen springen nicht nur bei Feuer- und Leitungswasserschäden ein, sondern auch in stürmischen Zeiten, wenn beispielsweise umgeknickte Bäume Häuser beschädigt haben. Hat der Wind das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt, so sind die Folgeschäden ebenfalls durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt

Saarbrücken. Wohngebäudeversicherungen springen nicht nur bei Feuer- und Leitungswasserschäden ein, sondern auch in stürmischen Zeiten, wenn beispielsweise umgeknickte Bäume Häuser beschädigt haben. Hat der Wind das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt, so sind die Folgeschäden ebenfalls durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Hat ein Baum auf dem Nachbargrundstück Schäden angerichtet, dann leistet dessen Wohngebäudeversicherung zwar ebenfalls; sie wird aber den Besitzer des Baumes haftbar machen, wenn sich herausstellt, dass der Baum morsche Äste hatte. Wer Gartenhäuschen, Geräteschuppen, Hundehütte, Zaun oder ähnliche Grundstücksbestandteile mitversichern will, muss dies im Regelfall mit seiner Versicherung vereinbaren. Für voll gelaufene Keller gibt es nur Geld von der Wohngebäudeversicherung, wenn Elementarschäden mitversichert sind. Sturmschäden an Gebäuden, Hausrat und Autos werden übrigens von den meisten Gesellschaften erst ab Windstärke "acht" (= über 61 km/h - die Skala reicht bis "zwölf") ersetzt. Einige Gesellschaften fühlen sich erst ab Windstärken im zweistelligen Bereich zuständig. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen hilft herauszufinden, ob es sich überhaupt lohnt, einen "Sturmschaden" anzumelden - oder aber sich für künftige Fälle nach einer anderen Versicherung umzusehen. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist übrigens nicht die Wohngebäudeversicherung, sondern die Bauleistungsversicherung zuständig. Sturmschäden an Wohnungseinrichtungen fallen unter den Schutz der Hausratversicherung. Sie ersetzt zum Beispiel Schäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen. Regenwasserschäden sind versichert, wenn der Wind das Dach abgedeckt oder ein Fenster eingedrückt hat und dadurch Wasser in die Wohnung gekommen ist. Bei zerborstenen Scheiben kommt eine Glasbruchversicherung auch für die Notverglasung auf. Blumentöpfe, die einen Passanten treffen, können ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung sein. Wurde diese für überflüssig gehalten, dann kann ein Verletzter direkt vom Eigentümer Schadenersatz verlangen. Entsprechendes gilt bei Dachziegeln, die einem Fußgänger oder Autofahrer zu nahe gekommen sind. Autofahrer sollten wissen: Wer bei Sturm von der Straße abkommt oder gegen einen auf der Straße liegenden Baumstamm fährt, dem ersetzt nur eine Vollkaskoversicherung den Schaden; die Teilkaskoversicherung reicht nicht aus. Das gilt ebenfalls, wenn jemand in ein Fahrzeug hinein fährt, das zuvor gegen einen umgestürzten Baum geprallt ist. Die Teilkasko kann aber in Anspruch genommen werden, wenn ein Pkw durch herunter gefallene Gegenstände (Dachziegel, Äste) oder durch einen umstürzenden Baum beschädigt wurde. Dabei geht allerdings die vereinbarte Selbstbeteiligung zu Lasten des Autobesitzers. Auch wird nicht der Neuwert, sondern der so genannte Zeitwert des Autos ersetzt. Deshalb kann es sich lohnen herauszufinden, ob den Hauseigentümer die Schuld trifft, weil dessen Wohngebäudeversicherung nach dem Neuwert reguliert. Unfallopfer schalten ihre Krankenkasse ein. Bei bleibenden Schäden kann Geld aus der privaten Unfallversicherung fällig werden, bei Unfällen auf Arbeitswegen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Schwere Folgen entschädigen auch die gesetzliche Rentenversicherung oder eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Für die erheblichen Verspätungen und Zugausfälle bei der Bahn allerdings gibt es keinen Ersatz. Denn das Wüten von "Xynthia" ist eindeutig nicht von der Deutschen Bahn zu vertreten. Entsprechendes gilt für verspätete und ausgefallene Flüge von Lufthansa & Co.

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