Unfalldetails früh klären

Ganz selbstverständlich zahlt jeder Autobesitzer seine Beiträge für die Kfz-Versicherung. Aber jeder hofft, dass er unfallfrei durch den Verkehr kommt. Wenn es dann doch mal kracht, wissen viele gar nicht, was zu tun ist, um den entstandenen Schaden zu regulieren. Wichtig ist in jedem Fall, die Polizei zu informieren

 Bei selbst verschuldeten Unfällen zahlt die Vollkasko. Foto: dpa

Bei selbst verschuldeten Unfällen zahlt die Vollkasko. Foto: dpa

Ganz selbstverständlich zahlt jeder Autobesitzer seine Beiträge für die Kfz-Versicherung. Aber jeder hofft, dass er unfallfrei durch den Verkehr kommt. Wenn es dann doch mal kracht, wissen viele gar nicht, was zu tun ist, um den entstandenen Schaden zu regulieren. Wichtig ist in jedem Fall, die Polizei zu informieren. Anschließend sollte der Schaden umgehend telefonisch an die Versicherung gemeldet werden. In vielen Fällen erübrigt sich dann schon das Ausfüllen einer schriftlichen Schadensmeldung.

Manchmal werden auch ein Sachverständigengutachten beziehungsweise ein Kostenvoranschlag für die anfallenden Reparaturen verlangt oder Bilder von den Beschädigungen benötigt.

Diese Einzelheiten sind mit der Versicherung frühzeitig zu klären, bevor der Schaden behoben wird.

Selbst verschuldete Unfälle sind nur über eine eigene Vollkaskoversicherung abgedeckt. Diese ersetzt den reinen Fahrzeugschaden am eigenen Fahrzeug. Sofern ein anderer den Unfall verursacht hat, ist dessen Krafthaftpflichtversicherung eintrittspflichtig. Sie erstattet nicht nur den Schaden am Fahrzeug, sondern reguliert auch weitere Ansprüche wie Mietwagenkosten und Schmerzensgeld.

Vollkasko für Neuwagen

Während eine Teilkasko-Versicherung neben Elementarschäden auch Glasbruch-, Wild-, Diebstahl- und Brandschäden ersetzt, kommt eine Vollkaskoversicherung hingegen auch für selbstverschuldete Unfälle und Vandalismusschäden auf. Es empfiehlt sich daher speziell bei neueren und hochwertigeren Fahrzeugen der Abschluss einer Vollkaskoversicherung. djd

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