Wie ahnungslose Bürger in die Falle von Geldwäschern tappen

Berlin · Immer wieder werden Privatleute zur Geldwäsche angeworben. Wer den Tätern auf den Leim geht, macht sich strafbar, oft ohne es zu wissen. Daher sollte man bei dubiosen Jobangeboten oder Überweisungen, die sich nicht zuordnen lassen, kritisch bleiben.

 Ahnungslose Bürger können schnell Opfer von Geldwäschern werden, die stets sehr trickreich vorgehen. Foto: Patrick Pleul/dpa

Ahnungslose Bürger können schnell Opfer von Geldwäschern werden, die stets sehr trickreich vorgehen. Foto: Patrick Pleul/dpa

Foto: Patrick Pleul/dpa

Wer auf seinem Konto plötzlich eine Überweisung findet, die er nicht zuordnen kann, sollte skeptisch sein. Auf keinen Fall sollten Verbraucher das Geld per Bargeld-Transfer-Dienst oder unbekanntem Treuhand-Dienste weiterleiten, rät die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin . Denn sonst tappen sie unter Umständen in die Falle von Geldwäschern. Die Täter wenden sich teilweise mit E-Mails, Zeitungsanzeigen oder über Datingportale an leichtgläubige Privatleute. Teilweise unterbreiten sie attraktive Jobangeboten. So geben sie an, die Person könne leicht Geld verdienen. Voraussetzung, um den Job übernehmen zu können, ist dann allerdings, dass die betroffene Person einen Betrag, der auf ihrem Konto eingeht, per Bargeld-Transfer-Dienst weiterüberweist.

Wer angeworben und aktiv wird, macht sich der "leichtfertigen Geldwäsche " schuldig, warnt Thomas Heilmann, Justizsenator in Berlin . Häufig sind sich die Betroffenen dessen aber nicht einmal bewusst. Doch sie helfen als sogenannte Finanzagenten dabei, im Internet ergaunertes, digitales Geld zu Barem zu machen.

In einem Fall erhielt eine Frau beispielsweise eine Zahlung, nachdem sie eine Anzeige geschaltet hatte, in der sie ihr Auto verkaufen wollte. Der vermeintliche Interessent trat dann jedoch überraschend vom Kaufvertrag zurück und forderte von der Frau den bereits überwiesenen Betrag zurück. Für die entstandenen Umstände dürfe sie 200 Euro behalten, den übrigen Betrag müsse sie jedoch auf ein anderes Konto überweisen. Die Frau überwies das Geld tatsächlich. Sie wusste nicht, dass es vom dem Konto eines Phishing-Opfers stammte.

Beim Phishing werden über gefälschte Webseiten, E-Mails oder Kurznachrichten zum Beispiel Kontodaten von Internetnutzern gestohlen, um an deren Geld zu kommen. Die Betrüger nutzten die Kontoverbindung der Frau, um gestohlenes Geld zu waschen.

In anderen Fällen werden online geführte Girokonten gehackt und über Finanzagenten leergeräumt. Das Geld stammt oft auch aus falschen Internetverkäufen. Wer sich darauf einlässt, macht sich der Geldwäsche schuldig. Besonders sozial Schwache, Senioren und neuerdings auch Flüchtlinge werden von den Tätern missbraucht, warnt Heilmann. Im Prinzip kann es aber jeden Kontobesitzer treffen.

Zahlungen auf Konten könne die Staatsanwaltschaft leicht zurückverfolgen. Somit flögen auch ahnungslose Opfer innerhalb weniger Tage auf, erklärt Staatsanwalt Marcus Hartmann. An die Hintermänner jedoch komme man kaum heran. Wer sich leichtfertiger Geldwäsche schuldig mache, könne bis zu zwei Jahre ins Gefängnis kommen.

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