Unternehmen müssen keinen Raucherraum zur Verfügung stellen

Hamburg · Viele Unternehmen haben einen Raucherraum. Dazu verpflichtet sind sie allerdings nicht. "Es gibt keinen Anspruch der Raucher auf einen Raucherraum", sagt Professor Dr. Stefan Lunk von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Durch die Gerichte ist nur klargestellt, dass der Betrieb das Rauchen nicht komplett verbieten darf. Einzige Ausnahme wäre ein komplettes Verbot aus medizinisch oder technischen Gründen - zum Beispiel auf der Intensivstation oder in einer Fabrik für Feuerwerk.

Ansonsten stelle ein absolutes Rauchverbot einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Rauchers dar, sagt Lunk. Das Unternehmen könne aber darauf bestehen, dass Beschäftigte zum Rauchen nach draußen gehen.

Die Raucherpausen gehören allerdings nicht zur bezahlten Arbeitszeit. Wird diese über eine Stempelkarte festgehalten, muss der Arbeitnehmer sich vor dem Rauchen aus- und danach wieder einstempeln. Selbst wenn der Arbeitgeber dies in der Vergangenheit nicht gefordert hat, haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf bezahlte Rauchpausen, bestätigte vor Kurzem das Landesarbeitsgericht Nürnberg (Az.: 5 Sa 58/15).

Bei Vertrauensarbeitszeiten sieht das anders aus. In der Regel sagt der Arbeitgeber nichts, wenn der Arbeitnehmer zum Rauchen verschwindet, sowie der Arbeitnehmer nichts sagt, wenn er mal etwas länger arbeiten muss.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort