Nach Sitzstreik im Chefbüro gekündigt

Kiel · Mitarbeiter müssen mit einer Kündigung rechnen, wenn sie das Büro des Vorgesetzten mit einem Sitzstreik blockieren. Der Arbeitgeber ist dann berechtigt, auch einen langjährigen Beschäftigten ohne vorherige Abmahnung zu kündigen.

Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein in Kiel (Az.: 3 Sa 354/14).

In dem verhandelten Fall arbeitete eine Frau seit 22 Jahren in einem Betrieb, zuletzt als Leiterin einer Abteilung mit 300 Mitarbeitern. In zahlreichen Gesprächen verlangte sie eine Vergütung als außertariflich Angestellte. Um ihrer Forderung nach einer Gehaltserhöhung Nachdruck zu verleihen, begann sie einen Sitzstreik im Büro des Niederlassungsleiters. Nachdem die Vorgesetzten den Raum verlassen hatten, blieb die Frau weitere drei Stunden sitzen. Vermittlungsversuche etwa durch den Ehemann oder den Betriebsrat blieben ebenso erfolglos wie die Drohung mit Polizei und Kündigung.

Letztlich mussten Polizisten die Frau aus dem Büro holen. Der Arbeitgeber kündigte der Frau fristlos, hilfsweise fristgerecht. Die Klage der Frau gegen diese Kündigung war nur teilweise erfolgreich. Das Gericht gab der ordentlichen Kündigung statt, nicht jedoch der fristlosen.

Der Arbeitgeber sei auch nicht gezwungen, aufgrund der langjährigen Tätigkeit der Frau vorher eine Abmahnung auszusprechen. Der Arbeitgeber habe in der konkreten Situation versucht, die Situation zu entschärfen, und erfolglos Folgen angedroht. Eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung sei daher gerechtfertigt, erklärten die Richter. Auch müsse in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden, dass die Frau als Vorgesetzte mehrerer hundert Angestellter eine Vorbildfunktion habe.

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