Verbrauchertipp Wie Sturmschäden versichert sind

Berlin · Versicherung

 Den Schaden durch ein vom Sturm abgedecktes Dach ersetzt die Wohngebäudeversicherung.

Den Schaden durch ein vom Sturm abgedecktes Dach ersetzt die Wohngebäudeversicherung.

Foto: dpa/Oliver Krato

(dpa) Die meisten Sturmschäden wie abgedeckte Dächer oder ein zerbeultes Auto sind versichert, erklärt der Bund der Versicherten (BdV). Meist kommen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung für Schäden auf, die etwa durch Brand, Blitzschlag, Leitungswasser oder Sturm und Hagel entstanden sind. Damit Windschäden anerkannt werden, muss mindestens Windstärke acht geherrscht haben.

Für Schäden, die durch Starkregen oder Überschwemmungen verursacht wurden, reicht der Versicherungsschutz aber oft nicht. Dafür ist in der Regel eine zusätzliche Elementarschadenversicherung erforderlich. Sie deckt auch Schäden ab, die durch Überschwemmung, Niederschläge, Rückstau, aber auch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch entstanden sind.

Die Wohngebäudeversicherung mit Elementarversicherungsschutz übernimmt nach einem Unwetter die Kosten für die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden. Sie zahlt auch für die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes, den eventuellen Abriss sowie Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Versichert werden können darüber hinaus die Kosten für eine alternative Unterkunft beziehungsweise Mietausfälle, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein.

Betroffene müssen sich möglichst schnell an die Versicherung wenden. Hilfreich ist es, Fotos oder Videos zu machen und eine Aufstellung der beschädigten Gegenstände zu erstellen. Versicherte sind verpflichtet, den Schaden nicht unnötig größer werden zu lassen. Wer zum Beispiel sein Dach notdürftig abdecken muss, sollte das unbedingt mit dem Versicherer absprechen, rät der BdV. Denn meist werden die Schäden noch begutachtet.

Für Hagelschäden am Auto kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung auf. Das sei auch bei Schäden nach Stürmen, Blitzen oder Überschwemmung der Fall, informiert der GDV. Die vereinbarte Selbstbeteiligung müssen die Autofahrer im Schadenfall allerdings immer bezahlen. Auch müssen weitere Schäden reduziert werden. Ist beispielsweise eine Scheibe zu Bruch gegangen, sollte der Autobesitzer sie mit Folie abkleben, damit kein Wasser eindringen kann.

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