Verbraucherservice Wie man eine Lebensversicherung loswird

Berlin · Im Notfall wie zum Beispiel einem finanziellen Engpass lässt sich eine Lebensversicherung immer kündigen. Versicherte kommen so schnell an ihr Geld. Doch sie müssen dabei Einbußen hinnehmen. Es gibt bessere Methoden.

 Wer mit seiner Lebensversicherung nicht mehr zufrieden ist, muss sie nicht gleich kündigen. Ein Verkauf an spezialisierte Unternehmen kann auch eine Möglichkeit sein und ist oft auch noch etwas lukrativer.

Wer mit seiner Lebensversicherung nicht mehr zufrieden ist, muss sie nicht gleich kündigen. Ein Verkauf an spezialisierte Unternehmen kann auch eine Möglichkeit sein und ist oft auch noch etwas lukrativer.

Foto: dpa-tmn/Kai Remmers

(dpa) Die Lebensversicherung war einst ein Klassiker, um fürs Alter vorzusorgen. Noch immer besitzen die Deutschen nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer (GDV) rund 82 Millionen Verträge. Allerdings sind die Zahlen rückläufig. Viele Kunden kündigen ihren Vertrag, sei es aus Enttäuschung über die letzte Standmitteilung, die der Versicherer jedes Jahr verschickt, oder aus Geldmangel. Doch die Kündigung ist nicht immer die beste Lösung.

„Wer seine Lebensversicherung kündigt, wird dafür bestraft, die Vertragslaufzeit nicht durchzuhalten“, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. „Die Versicherung zahlt dann nur den geringen Rückkaufswert aus.“ Gerade bei neueren Verträgen kann es sein, dass der Versicherte aber mehr eingezahlt hat, als er dann herausbekommt.

Verkaufen statt kündigen Eine bessere Option kann sein, die Lebensversicherung zu verkaufen. Spezielle Anbieter führen den Vertrag weiter, zahlen also bis zum Ende der Laufzeit die Beiträge. Dafür erhalten sie dann am Ende die Auszahlung, von der sie sich einen Gewinn erhoffen.

Dafür zahlen sie dem Versicherten etwas mehr als den Rückkaufswert. Bis zu fünf Prozent Aufschlag seien drin, sagt Kerstin Becker-Eiselen, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. „Das hängt aber sehr vom Vertrag ab. Über den Preis bestimmen unter anderem die Garantieverzinsung, die Restlaufzeit des Vertrags und von welchem Versicherer er ist.“

Nicht jede Police findet Käufer In der heutigen Zeit der niedrigen Zinsen sollten Verbraucher beim Verkauf keine Wunder erwarten, warnt die Expertin. Es sei schwierig, mit den Policen derzeit noch Geld zu verdienen. „Es kann sogar sein, dass sich niemand findet, der die Lebensversicherung abkaufen möchte. Verträge, die nicht lukrativ sind, die erst eine kurze Laufzeit haben oder die fondsgebunden sind, lassen sich nur schwer verkaufen.“

Viele Aufkäufer haben Grundvoraussetzungen, die eine Lebensversicherung erfüllen muss. Zum Beispiel verlangen sie einen Mindestrückkaufswert, der meist 10 000 Euro, manchmal auch 5000 Euro beträgt. Außerdem sollen die Verträge in der Regel noch eine gewisse Zeit laufen.

Ältere Verträge oft noch lukrativ Doch auch wenn der Verkauf eine bessere Option ist, sollte sich niemand leichtfertig von seiner Lebensversicherung trennen. Vor allem, wenn es um größere Summen geht, sollten Versicherte durchrechnen, ob es sich nicht doch lohnt, den Vertrag durchzuhalten, betont Boss. „Verträge, die noch gekauft werden, haben oft eine gute Verzinsung. Daher sollten diese grundsätzlich eher behalten werden, außer der Besitzer braucht wirklich das Geld.“

Kerstin Becker-Eiselen warnt davor, mit der Lebensversicherung auch eine wichtige Zusatzversicherung zu verlieren. „Oft hängt an der Police als Zusatz eine Berufsunfähigkeitsversicherung dran. Die lässt sich in der Regel nicht alleine fortführen und geht dann verloren, weil der Aufkäufer die Zusatzversicherung kündigt.“ Eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung ist aber meist viel teurer.

Versicherte, die ihre Lebensversicherung vor 2008 abgeschlossen haben, haben möglicherweise sogar noch eine bessere Alternative als zu verkaufen, erklärt Becker-Eiselen. „Sofern die Widerspruchserklärung der Lebensversicherung fehlerhaft war, können Verbraucher ihrer Police noch heute widersprechen.“ Dann erhalten sie ihre Beiträge zurück und womöglich zusätzlich Zinsen.

Mehrere Angebote einholen Steht einmal die Entscheidung, die Versicherung zu verkaufen, sollten Verbraucher darauf achten, einen seriösen Aufkäufer zu finden. „Es gibt dubiose Unternehmen, die zum Beispiel einen höheren Kaufpreis versprechen, die Zahlung aber in die Zukunft verschieben“, berichtet Kerstin Becker-Eiselen. Darauf sollte sich niemand einlassen.

Seriöse Anbieter zahlen hingegen sofort. Bianca Boss empfiehlt, nur Aufkäufer zu wählen, die im Bundesverband Zweitmärkte Lebensversicherungen (BVZL) Mitglied sind. Der Verband verpflichtet sich zu Mindeststandards.

Es ist außerdem sinnvoll, bei mehreren Unternehmen Angebote einzuholen und zu vergleichen. Schließlich ist es möglich, dass der Experte eines Aufkäufers die Renditechancen der Lebensversicherung ein bisschen anders einschätzt als ein anderer und so noch etwas mehr beim Kaufpreis drauflegt.

Mit dem Verkauf der Lebensversicherung ist der Versicherte nicht alle Pflichten los. Denn er bleibt weiterhin der Versicherte. Der Todesfallschutz der Police besteht zumindest bei guten Anbietern weiterhin. „Nach dem Verkauf sollte er seine Unterlagen deshalb auf jeden Fall aufheben. Stirbt der Versicherte, müssen seine Erben die Versicherung davon unterrichten“, sagt Becker-Eiselen. Die Todesfallsumme bekommt zwar der Aufkäufer ausgezahlt, er überweist sie aber an die Erben, abzüglich des Kaufpreises.

Gewinn muss versteuert werden Außerdem seien auf den Verkaufspreis Steuern fällig, erläutert Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine. Das gelte zumindest, wenn die Lebensversicherung ab 2005 abgeschlossen wurde. „Der Versicherer informiert das Finanzamt über den Verkauf, führt aber keine Steuer ab. Der Verbraucher muss den Verkauf selbst in seiner Steuererklärung in der Anlage KAP angeben.“ Mit KAP sind Einkünfte aus Kapitalvermögen gemeint.

Steuern sind nur auf den Gewinn fällig, also die Verkaufssumme minus der eingezahlten Beiträge. Der Verbraucher zahlt darauf 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

„Vor dem Verkauf sollten die Versicherten deshalb mal durchrechnen, was am Ende vom Verkaufspreis übrigbleibt“, rät Nöll. Bei einem sehr schlechten Geschäft lässt sich immerhin auch der Verlust steuerlich geltend machen.

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