Vrbrauchertipp Mieter muss Verlust von Haustürschlüssel melden

Berlin · (dpa) Auch wenn Mieter die Wohnungs- und Haustürschlüssel jeden Tag nutzen, bleiben sie Eigentum des Vermieters. Das gilt auch für Zweitschlüssel, die Mieter anfertigen lassen, erklärt die Stiftung Warentest.

Über einen Verlust müssen Hausverwaltung oder Vermieter informiert werden.

Das sei vor allem wichtig, wenn der Schlüssel zu einer Schließanlage gehöre. Denn dann müsse entschieden werden, ob die Anlage ausgewechselt wird oder nicht.

Die Kosten für den Austausch der Schließanlage muss meist der Mieter tragen. Helfen kann hier eine private Haftpflichtversicherung. Der Versicherer prüft zuerst, ob die Ansprüche gegen seinen Versicherten berechtigt sind. Ist das der Fall, werden aber nur fremde Kosten erstattet. Die Rechnung für einen Schlüsseldienst, der die Wohnungstür öffnet, muss der Mieter selbst begleichen.

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