Urteil des Bundessozialgerichts Kein Unfallschutz bei Tankstopp auf dem Arbeitsweg

Kassel · (epd) Arbeitnehmer sind beim Tanken auf dem Arbeitsweg nicht unfallversichert. Das Auftanken des eigenen Autos sei eine private Tätigkeit, die nur mit dem Betrieb des Autos und nichts mit der Arbeitstätigkeit zu tun habe, hat das Bundessozialgericht entschieden (Az.: B 2 U 9/(18 R).

Eine Frau, die bei einem Speditionsunternehmen arbeitete, war wie üblich 75 Kilometer zu ihrer Arbeitsstelle gefahren. Nach dem Dienst ging auf der Heimfahrt der Sprit zur Neige. Die Frau steuerte die nächstgelegene Tankstelle an, wo sie auf einer Benzinlache ausrutschte und sich das rechte Sprunggelenk brach.

Sie wollte, dass die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik den Unfall als versicherten Wegeunfall anerkennt. Sie habe zwar zum Tanken einen Umweg gemacht, wäre aber ansonsten nicht mehr bis nach Hause gekommen. Das Berufsgenossenschaft lehnte den Antrag ab. Zu Recht, urteilte das Gericht. Das Tanken sei eine rein privatwirtschaftliche Tätigkeit. Zwar könne ein „versicherter Arbeitsweg“ auch bestehen, wenn dieser „im Vorbeigehen“ unterbrochen werde. Dazu gehöre das Tanken jedoch nicht.

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