Gerichtsurteil Halter haften bei „Hundegetümmel“

Koblenz · Oberlandesgericht Koblenz befasst sich nach Unfall mit tierischen Verhaltensweisen.

 Treffen Hunde auf Artgenossen, kann es zu Rangeleien kommen. Die Halter müssen dann ihre Tiere unter Kontrolle halten. Ansonsten haften sie, wenn es zu Verletzungen kommt.

Treffen Hunde auf Artgenossen, kann es zu Rangeleien kommen. Die Halter müssen dann ihre Tiere unter Kontrolle halten. Ansonsten haften sie, wenn es zu Verletzungen kommt.

Foto: dpa/Dorothee Barth

(epd) Stürmt ein Hund auf andere Hunde zu und wird bei einem solchen Hundegetümmel jemand verletzt, haftet dafür der Halter. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (Az.: 12 U 249/18).

Eine Frau war mit ihren beiden Jack-Russell-Terriern, die sie an der Leine führte, spazieren gegangen. Dabei kam sie am Grundstück eines Mannes vorbei, dessen Hund plötzlich auf die beiden Terrier zulief. Im folgenden Getümmel stürzte die Frau, hielt aber weiterhin die Leinen ihrer Hunde fest. Sie zog sich einen Bruch am Arm zu, musste über drei Wochen eine Oberarmgipsschiene tragen und war mehrere Wochen arbeitsunfähig. Sie verklagte den Hundehalter auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mindestens 6000 Euro.

Beim Landgericht Koblenz machte sie für ihren Sturz den heranstürmenden Hund des Beklagten verantwortlich. Der Mann hingegen erklärte, die Frau habe sich in den Leinen ihrer eigenen Hunde verheddert und sei deswegen gestürzt. Das Landgericht wies die Klage ab, da es der Klägerin nicht gelungen sei, darzulegen, dass der Sturz auf das Verhalten des anderen Hundes zurückzuführen sei (Az.: 16 O 226/17).

Das Oberlandesgericht urteilte jedoch anders. „Es kommt nicht darauf an, dass die Klägerin nicht mehr eingrenzen kann, weshalb sie letztlich zu Fall gekommen ist“, heißt es in dem Urteil. Der Sturz sei eine unmittelbare Folge des Getümmels gewesen. Die sogenannte Tiergefahr, also das unberechenbare, instinktgesteuerte Verhalten eines Tieres, habe zu dem Sturz beigetragen. Allerdings habe die Klägerin eine Teilschuld, da auch ihre Hunde beteiligt gewesen seien. Die Richter sprachen ihr 4666 Euro Schmerzensgeld zu.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort