Vielfältige finanzielle Hilfen für Familien

Berlin · Familien können Mutterschaftsgeld, Kinderzulagen und Elterngeld in Anspruch nehmen. Doch es gibt weit mehr Hilfen, um das Leben mit Kindern ausreichend zu finanzieren, etwa von den Familienkassen, vom Sozialamt oder von den Länder- und Bundesstiftungen.

So schön das Leben mit Kindern sein kann, es kostet auch viel Geld. In den ersten Lebensmonaten braucht der Nachwuchs meist nur Windeln, Nahrung und Kleidung. Doch im Laufe der Zeit wachsen mit den Kindern auch die Wünsche und Bedürfnisse und somit die Zahlungsverpflichtungen für die Eltern. Doch es gibt viele Hilfen, die Familien in Anspruch nehmen können.

Niemand sollte sich scheuen, etwa bei Ämtern oder bei seiner Krankenkasse nach finanzieller Unterstützung zu fragen. "Jeder Leistungsträger muss umfassend mündlich und schriftlich beraten", sagt Otto N. Bretzinger, Jurist und Mitautor des Ratgebers "Finanzielle Hilfen für Familien". Die Träger sind verpflichtet, darüber Auskunft zu geben, wer für welche Sozialleistungen zuständig ist.

Werdende Mütter , die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, können Hartz IV oder Sozialhilfe beantragen. Nach der zwölften Schwangerschaftswoche zahlt das Jobcenter oder das Sozialamt auch Geld für die Erstausstattung des Kindes. Wenn die Sozialleistungen des Staates nicht ausreichen, können sich Familien zusätzlich an die Bundesstiftung Mutter und Kind wenden. Sie bewilligt unter Umständen ergänzende Hilfen in Höhe von bis zu 300 Euro .

Auch die Länderstiftungen unterstützen Familien finanziell. Diese Leistungen sind aber bundesweit nicht einheitlich geregelt. Tipps dazu können Beratungsstellen für Schwangere geben. Zusätzlich greifen auch kirchliche Fonds Familien unter die Arme, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Mitarbeiter der Caritas beraten Betroffene, wie sie die Mittel beantragen können, erklärt Quarz vom Deutschen Caritasverband.

Kurz vor und nach dem Geburtstermin dürfen Frauen nicht arbeiten. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor und endet acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit erhalten Mütter Lohnfortzahlung des Arbeitgebers sowie Mutterschaftsgeld. Schwangere müssen es bei der Krankenkasse beantragen, den Zuschuss beim Arbeitgeber. "Keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben Hausfrauen, die über ihren Mann gesetzlich krankenversichert sind", sagt Dorothée Quarz.

Nach der Geburt des Kindes haben Mütter und Väter Anspruch auf Elterngeld . Bei Angestellten orientiert sich dessen Höhe am Nettolohn des zurückliegenden Jahres, bevor das Baby auf die Welt kam. Bei Selbstständigen gilt der Gewinn als Berechnungsgrundlage, den sie laut Steuerbescheid im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes erzielt haben.

Wer mehr als 1200 Euro verdient, erhält zwölf Monate lang 65 Prozent des früheren Gehalts, maximal 1800 Euro . Wenn der Partner mindestens zwei Monate mit seiner Berufstätigkeit aussetzt und das Kind betreut, gibt es die Leistung 14 Monate lang.

Das sogenannte ElterngeldPlus können Mütter und Väter bekommen, deren Kind im Juli 2015 oder später geboren wurde. "Mit diesem Modell können Teilzeitarbeit und Elterngeld leichter miteinander kombiniert werden", erläutert ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin . Denn wer nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeitet, kann das Elterngeld strecken und für den doppelten Zeitraum bekommen. Ein Monat Elterngeld kann in zwei ElterngeldPlus-Monate umgewandelt werden.

Elternzeit kommt für Arbeitnehmer infrage, die ihr Kind selbst betreuen möchten. Bis zu drei Jahre sind möglich. "Die Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis genommen werden, also auch bei befristeten Verträgen, bei Teilzeitarbeitsverträgen und bei geringfügigen Beschäftigungen", erklärt der Ministeriumssprecher.

Wenn das Einkommen der Familie zwar für den Unterhalt der Eltern, nicht aber für den der Kinder reicht, gibt es zusätzlich einen Kinderzuschlag. Er lag bislang bei rund 140 Euro pro Kind und ist jetzt auf 160 Euro gestiegen. Familien können den Kinderzuschlag genauso wie das Kindergeld bei der Familienkasse beantragen. Das Kindergeld liegt für die ersten beiden Kinder monatlich bei 190 Euro , für das dritte bei 196 Euro und für jedes weitere Kind bei 221 Euro . Grundsätzlich gibt es diese Leistung bis zum 18. Lebensjahr. Befindet sich ein Kind in Ausbildung, kann die Zahlung bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden. "Kindergeld wird auch für eine Übergangszeit von bis zu vier Kalendermonaten gezahlt", erklärt Otto Bretzinger. Das gilt, wenn diese etwa zwischen dem Schulabschluss und Beginn der Ausbildung liegt oder vor beziehungsweise nach dem freiwilligen Wehrdienst.

familien-wegweiser.de/

bundesstiftung-mutter-und-

kind.de/

bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,

did=26416.html

Zum Thema:

Auf einen BlickDer Ratgeber "Finanzielle Hilfen für Familien - Das steht Ihnen zu" von Otto N. Bretzinger und Gudrun Reichert ist in der Reihe ARD-Ratgeber Recht in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW erschienen. Das 160 Seiten starke Buch kostet 11,90 Euro und ist im Buchhandel erhältlich.Die Informationsbroschüre "Der Familienhelfer" des saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie informiert über finanzielle Hilfen für Familien und listet die Adressen der zuständigen Ämter und Organisationen auf. Die 132-seitige Schrift kann per E-Mail bestellt werden und steht im Internet als PDF zur Verfügung.E-Mail: presse@soziales.saarland.de Internet: www.saarland.de/dokumente/thema_familie_ und_frauen/familienhelfer_web.pdf

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