Wie ein Wechsel der Krankenkasse läuft

Berlin · Ab Januar erhöhen viele gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge, die meisten Versicherten müssen mehr zahlen. In diesem Fall haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht; sie können die Kasse wechseln.

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Zusatzbeiträge nicht einfach so anheben. "Will die Krankenkasse die Zusatzbeiträge erhöhen, muss sie dies bis zum Ende des Vormonats ankündigen", erklärt Ann Marini, Sprecherin des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sollen die Zusatzbeiträge also ab Januar steigen, müssen die Versicherer ihre Kunden darüber bis zum 31. Dezember informieren haben. Mitglieder haben dann aufgrund eines Sonderkündigungsrechts die Möglichkeit, ihren Anbieter zu wechseln.

Wer darf wechseln?

Grundsätzlich können Mitglieder jederzeit ihren Vertrag kündigen, auch unabhängig von einer Beitragserhöhung. "Voraussetzung dafür ist, dass sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse mindestens 18 Monate Mitglied sind", erklärt Marini. Bei Erhöhungen des Zusatzbeitrags haben alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ein Sonderkündigungsrecht.

Welche Fristen müssen Versicherte beachten, wenn sie wegen einer Tariferhöhung wechseln wollen?

Dann müssen Mitglieder innerhalb des Monats kündigen, zu dem die Zusatzbeiträge erhöht werden sollen. "Sonst verfällt das Sonderkündigungsrecht", erklärt Sabine Baierl-Johna von der Stiftung Warentest . Werde der Zusatzbeitragssatz also zum 1. Januar erhöht, hätten Versicherte grundsätzlich bis zum 31. Januar Zeit zu kündigen. Dieser Tag falle 2016 jedoch auf einen Sonntag, somit verschiebe sich die Frist zur Sonderkündigung auf den 1. Februar 2016, erklärt Marini.

Wie lange dauert der Wechsel?

In der Regel dauert es zwei Monate, bis man beim neuen Versicherer Mitglied werden kann. Die Übergangsfrist beginn zum Monatsende, in dem der Versicherte gekündigt habe, sagt Baierl-Johna. Wer also im Januar seine Mitgliedschaft kündigt, ist ab 1. April offiziell Mitglied bei der neuen Kasse. Versicherte müssen bis dahin aber noch den erhöhten Zusatzbeitragssatz ihrer alten Kasse zahlen.

Welche Leistungsunterschiede bestehen zwischen den Anbietern?

Grundsätzlich seien 95 Prozent aller Leistungen gleich, sagt die Stiftung Warentest . Denn Regelleistungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, müssen alle Kassen anbieten. Unterschiede bestehen im Bereich der freiwilligen Leistungen. Einige Anbieter zahlen Zuschüsse für bestimmte Behandlungen, die nicht im Regelleistungskatalog enthalten sind, bieten zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen kostenlos an oder stellen ihren Kunden rund um die Uhr eine Hotline für medizinische Fragen zur Verfügung. "Gutverdiener können bis zu mehrere hundert Euro sparen, wenn sie wechseln", sagt Baierl-Johna.

Können sich aus einem Wechsel für gesetzlich Versicherte Nachteile ergeben?

Grundsätzlich nicht. Denn die gesetzlichen Kassen dürfen Versicherte nicht ablehnen. Das gilt auch bei Vorerkrankungen. "Leistungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind und die die alte Kasse bewilligt hat, muss auch die neue Kasse übernehmen", sagt Baierl-Johna. Es kann aber sein, dass die neue Kasse Leistungen, die die alte Kasse bezahlt hat, erneut überprüft, dass sie also etwa bei Pflegebedürftigen nochmals einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung schickt.

Im Internet können die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen miteinander verglichen werden

verivox.de/gesetzliche-

krankenversicherung/

check24.de/gesetzliche-

krankenversicherung/

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