Sinnvolle Versicherungen für Haustiere

Hamburg · Sind Haustiere krank oder verletzt, kann die Behandlung durch den Tierarzt teuer werden. Wer ein solches Risiko vermeiden will, kann eine spezielle Tier-Versicherung abschließen. Doch einige Tarife sind so teuer, dass sie sich nicht lohnen.

Hat sich die Katze die Pfote verstaucht, der Wellensittich den Flügel gebrochen oder leidet das Pferd unter einer Magenkolik, ist ein Behandlung beim Tierarzt erforderlich. Das kann schnell teuer werden. Gerade für Operationen müssen Besitzer mit 1000 Euro und mehr rechnen. "Die meisten Besitzer zahlen dennoch, damit ihr Tier schnell wieder gesund wird. Es ist ihnen eine Herzensangelegenheit", sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.

Auch die Versicherungen wissen, dass Tiere für ihre Besitzer oft eine wichtige Rolle spielen. Deshalb bieten sie spezielle Tier-Tarife an. Das Angebot reicht von Verträgen, die bei Unfällen, Krankheiten oder sogar im Todesfall greifen, bis hin zu Versicherungen , die den Tierhalter gegen hohe Schadenersatz-Forderungen schützen sollen. Doch welche Absicherungen sind für welches Tier sinnvoll?

"Die Tier-Krankenvollversicherung ist meist nicht erforderlich und auch teuer", sagt Nicole Freitag von der Verbraucherzentrale Hamburg . Hunde-Besitzer müssen je nach Rasse dafür beispielsweise rund 500 Euro im Jahr zahlen. "Für Katzen ist sie etwas günstiger." Die meisten Hunde, Katzen oder Kleintiere müssen aber selten zum Tierarzt. Somit fallen für den Besitzer in der Regel auch nur geringe Behandlungskosten von höchstens 200 Euro im Jahr an, erläutert Freitag. Deshalb sei es oft sinnvoller, Rücklagen für Behandlungskosten zu bilden. Das ist auch sinnvoll, weil gerade ältere oder kranke Tiere von manchen Versicherern ausgeschlossen werden.

Eingeschränkte Leistungen

Hinzu kommen zahlreiche Beschränkungen der Versicherer. "Ausgeschlossen werden bei vielen Versicherungen Leistungen wie Kastration, Wurmkuren oder Vorsorgeuntersuchungen", erklärt Freitag.

Wer sich dennoch gegen das finanzielle Risiko versichern will, sollte auf Höchstentschädigungsgrenzen achten. "Denn wenn die Behandlungskosten die im Vertrag vereinbarte Höchstgrenze überschreiten, muss der Tierhalter sie selbst übernehmen", sagt Verbraucherschützerin Elke Weidenbach. Freitag rät zu Tarifen, bei denen der Versicherer eine unbegrenzte Summe übernimmt.

Die Tarife für OP-Kosten-Versicherungen sind in der Regel günstiger als die Krankenvollversicherung. "Aus unserer Sicht ist sie eigentlich nur für größere Tiere sinnvoll", sagt Timo Voss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg . Denn wenn Pferde oder Hunde operiert werden müssen, kann das schnell teuer werden. "Gerade Pferde müssen für eine Operation meist in eine Spezialklinik, da kann sich die Versicherung finanziell lohnen", sagt Weidenbach.

"Die Preise variieren je nach Leistungsumfang der Versicherer stark", erklärt Timo Voss. Wichtig sei zu vergleichen, welche Leistungen der Versicherer übernehme. "Auch hier bietet der Versicherer häufig nur begrenzte Leistungen." Liegen also die Behandlungskosten über den im Tarif vorgesehenen Leistungsgrenzen, muss der Besitzer die Restkosten selbst tragen.

"Wichtig ist immer, dass bei einer Operations-Versicherung mindestens der zweifache Vergütungssatz des Tierarztes vom Versicherer übernommen wird", betont Verbraucherschützerin Nicole Freitag. Das bedeutet, dass auch die Kosten für komplizierte Behandlungen abgedeckt sind. Ansonsten gibt es eine andere Möglichkeit. "Bei vielen Tierärzten können Besitzer auch Ratenzahlungen vereinbaren." Dann können Tierhalter die OP-Kosten nach und nach aus eigener Tasche abbezahlen.

Gesetz verlangt Haftpflicht

Während Kranken- und OP-Versicherungen mehr Abwägungssache sind, ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung hingegen zwingend erforderlich, jedenfalls für Hunde- und Pferde-Besitzer. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) ist dies für Hundehalter in einigen Bundesländern sogar gesetzlich verpflichtend.

"Verursacht ein Tier einen Schaden oder verletzt einen Menschen, haftet immer der Tierhalter", sagt Elke Weidenbach, "und zwar unabhängig von seinem Verschulden. Denn bei Tieren, die unberechenbar reagieren können, gilt immer die Gefährdungshaftung."

Die Versicherung sollte eine Deckungssumme von fünf Millionen Euro haben. "Bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro liegen die Beiträge pro Jahr, je nach Rasse des Hundes, etwa bei 50 Euro", sagt Freitag. Wer eine Katze, ein Kaninchen oder einen Wellensittich hat, braucht den Vertrag nicht unbedingt. "In der Regel sind kleinere Tiere über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt", sagt Weidenbach. Versicherte sollten zur Sicherheit aber bei ihrem Anbieter nachfragen, besonders bei exotischen Tieren wie Schlangen und Spinnen.

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