Sparerpauschbetrag für schnelle Aktiengewinne nutzbar

Berlin · Kapitaleinkünfte sind bis zu einem Betrag von 801 Euro im Jahr steuerfrei. Bei zusammen veranlagten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 1602 Euro. Ist der Betrag noch nicht ausgeschöpft, kann es sinnvoll sein, Aktien aus seinem Depot zu verkaufen, um Kursgewinne mitzunehmen.

Darauf weist Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine hin.

Wer Aktien verkauft hat, kann sie gleich wieder kaufen, um von Kurssteigerungen zu profitieren. Diese Verfahrensweise sei in Ordnung, wenn unterschiedliche Preise beim Verkauf und beim Rückkauf vorlagen, hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az.: IX R 60/07).

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