Unterhaltszahlung für Volljährige nicht generell absetzbar

Neustadt · Wer Unterhalt zahlt, kann diese Aufwendungen meist in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt akzeptiert sie grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen. Das gilt jedoch nicht, wenn der Bezieher der Unterhaltszahlungen volljährig und arbeitsfähig ist.

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