Kindergeld wird auch ohne Steuernummer weitergezahlt

Nürnberg · Unter Eltern geht das Gerücht um, es gebe ab Januar kein Kindergeld mehr, wenn der Familienkasse nicht die Steuer-Identifikationsnummern vorliegen. Diese "Besorgnis ist unbegründet", heißt es in einer Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit , bei der auch die Familienkasse angesiedelt ist.

"Kindergeld wird auch ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationsnummer fortgezahlt." Tatsächlich greift zum Jahreswechsel eine Neuregelung. Eltern müssen die eigenen Steuer-Identifikationsnummern und die ihrer Kinder angeben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Kindergeld für jedes Kind nur einmal gezahlt wird. Trotzdem müssen Eltern jetzt nicht aktiv werden. Denn durch einen automatischen Meldeabgleich liege den örtlichen Familienkassen bereits ein Großteil der Steuer-Identifikationsnummern vor, heißt es in der Erklärung der Bundesagentur. Falls das nicht der Fall sei, werde die Familienkasse im Laufe des kommenden Jahres Kontakt zu den betroffenen Eltern aufnehmen.

Die Steuer-Identifikationsnummer wird den Bürgern automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Sie findet sich aber auch auf der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder dem Einkommensteuerbescheid .

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