Vergütung für Kostenvoranschlag nur bei vorheriger Vereinbarung

Schwerin · Wer einen Kostenvoranschlag von einem Handwerker oder einem Kundendienst verlangt, muss dafür nicht bezahlen. Eine Vergütung dürfe die Firma nur fordern, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde, meldet die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Grundsätzlich lohne es sich meist, mehrere Angebote einzuholen. Die Leistungen und das benötigte Material sollten darin möglichst detailliert aufgeführt sein. Verbraucher könnten die Konditionen der Firmen anhand von Stundensätzen und Materialkosten miteinander vergleichen. Neben dem Preis sei die Qualifikation des Anbieters wichtig.

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