Vorsicht geboten Versteckte Kostenfallen bei der Partnersuche

Bremen · Wer im Internet nach der großen Liebe suchen will, sollte sich über die Vertragsbedingungen der Datingportale informieren.

 Wer online nach einem Partner suchen will, muss auf Fallstricke achten.

Wer online nach einem Partner suchen will, muss auf Fallstricke achten.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Online-Singlebörsen und Partnervermittlungen erfreuen sich immer noch großer Beliebtheit. Doch Nutzer sollten bedenken, dass sie reine Dienstleister sind, erläutert die Verbraucherzentrale Bremen. Das heißt, sie bieten ihren Kunden lediglich die Möglichkeit, mit anderen Personen über das Portal in Kontakt zu treten. Daher lohne sich ein Blick ins Kleingedruckte. Denn in den Geschäftsbedingungen finden sich oft versteckte Kosten, so die Verbraucherschützer. Beispielsweise werben einige Anbieter mit sogenannten Probe-Abos, die günstig angeboten werden. Im Nachhinein klagten Verbraucher dann aber oft, dass sich das Probe-Abo nach Ablauf automatisch um sechs oder sogar zwölf Monate zu einem weit höheren Preis verlängert habe.

Viele wollten sich schnell von der Partnerbörse lösen, wenn sie unzufrieden sind. Verbraucher hätten bei einem Onlinevertrag grundsätzlich ein zweiwöchiges Widerrufsrecht, über das vor dessen Abschluss informiert werden müsse, erklären die Bremer Verbraucherschützer. Die Kündigungsmöglichkeiten seien zwar von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich, aber der Bundesgerichtshof habe entschieden, dass ein Online-Vertrag auch auf diesem Weg gekündigt werden könne (Az.: III ZR 387/15).

Die Verbraucherzentrale Bremen rät Nutzern dazu, genau zu überlegen, welche Informationen sie online von sich preisgeben möchten. Insbesondere bei persönlichen Daten sei Zurückhaltung geboten.
www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt

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