Forderung an die EU Verbraucherschützer wollen Online-Handel stärker kontrollieren

Berlin · Der Bundesverband der Verbraucherzentralen berichtet über eine zunehmende Zahl an Beschwerden und fordert eine schärfere Regelung von der EU.

 Vergleichsportale und Online-Plattformen sollen stärker in die Verantwortung genommen werden. 

Vergleichsportale und Online-Plattformen sollen stärker in die Verantwortung genommen werden. 

Foto: dpa/Jens Büttner

() Online-Plattformen und Vergleichsportale, die Händler und Käufer im Internet zusammenführen, müssen nach einem Gutachten von Verbraucherschützern stärker rechtlich in die Verantwortung genommen werden. Es seien Anpassungen im Vertrags- und Verbraucherrecht erforderlich, heißt es in dem Gutachten des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Osnabrück. Es war vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Auftrag gegeben worden.

Der Verband verweist auf zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern. In vielen Streitfällen sei unklar gewesen, wer der Ansprechpartner für die Kunden sei. Häufig sei der Kundenservice von Vermittlungsplattformen schlecht erreichbar oder helfe nicht weiter. Bei Online-Marktplätzen berichteten Verbraucher auch von Problemen mit der Zahlungsabwicklung und ungerechtfertigten Inkasso-Forderungen.

Problematisch seien auch Kontaktsperren aufgrund „zu vieler“ Reklamationen. Dabei hätten Verbraucher keine Möglichkeit mehr, noch offene Bestellungen zurückzusenden, Mängel zu reklamieren oder verlorengegangene Lieferungen zu melden. Die Verbraucherschützer führten außerdem Testkäufe durch und gingen Beschwerden zur Produktqualität sowie zu Problemen bei Rücksendungen und Widerrufen nach.

Otmar Lell von vzbv forderte, im „Digital Service Act“ der Europäischen Kommission, der die bestehenden Richtlinien für den Online-Handel ablösen soll, die Pflichten für Online-Marktplätze präzise zu beschreiben. So müssten die Betreiber der Plattformen Klarheit über den eigentlichen Vertragspartner herstellen. Überprüft werden müsse auch die Erklärung des Anbieters, ob er als Unternehmer oder als Privatperson handelt. Häufig tarnten sich kommerzielle Händler auf Marktplätzen wie eBay als Privatverkäufer, um sich vor Gewährleistungspflichten zu drücken, hieß es.

Bei Rankings und Vergleichen dürften keine „sachfremden Kriterien“ wie Werbezwecke oder Provisionszahlungen eine Rolle spielen. Außerdem sollten Online-Marktplätze und Vergleichsportale keinen Einfluss auf Bewertungen von Nutzern nehmen. Viele Plattformen haben komplizierte Algorithmen, die Rezensionen unterschiedlich stark gewichten und ein Gesamturteil ermitteln, die nicht dem Durchschnitt aller abgegebenen Meinungen entspricht.

Um unfaire Manipulation auszuschließen, müssten alle Kriterien der Gesamtbewertung erklärt werden und in welchem Verhältnis
deren Gewichtigkeit zueinander steht.

(dpa)
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