Telefonieren im Ausland Das Ende der Extra-Gebühren

Bonn/München · Ab dem 15. Juni gelten im EU-Ausland die gleichen Tarife fürs mobile Internet wie daheim. Doch es gibt Ausnahmen.

 Telefonische Urlaubsgrüße aus einem EU-Land kosten bald keinen Aufschlag mehr. Außerhalb der Europäischen Union kann es aber teuer werden.

Telefonische Urlaubsgrüße aus einem EU-Land kosten bald keinen Aufschlag mehr. Außerhalb der Europäischen Union kann es aber teuer werden.

Foto: Hildenbrand/dpa

Mobiles Telefonieren und Internet-Nutzung im europäischen Ausland werden billiger. Ab dem 15. Juni entfallen die Roaming-Gebühren für Mobilfunknutzer. Doch was ändert sich dadurch? Und wo hat die Richtlinie ihre Grenzen?

Anbieter dürfen künftig keine Extra-Gebühren für Telefonie, SMS-Versand und mobilen Internetzugang im EU-Ausland verlangen. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre aktuellen Vertragsangebote schon an die EU-Verordnung angepasst. Die Regelung gilt für alle EU-Staaten sowie für Island, Norwegen und Liechtenstein - und auch für Großbritannien, solange der Inselstaat noch zur Europäischen Union gehört. Außerhalb Europas, beispielsweise in der Türkei oder in der Schweiz, können nach wie vor Roaming-Gebühren erhoben werden.

Manche Anbieter haben allerdings auch Tarife im Programm, die grundsätzlich kein Roaming erlauben oder nur bestimmte Kapazitäten im Ausland einräumen. Das dürfen sie auch weiterhin. Darum müssen Verbraucher unbedingt im Kleingedruckten nachlesen, welche Konditionen für Roaming bei dem gewählten Tarif gelten.

Aber auch wo Roaming prinzipiell möglich ist, hat die Handynutzung im Ausland ihre Grenzen. Die Roaming-Verordnung will Missbrauch verhindern, Details über die genaue Höhe der Grenze sind aber unklar. "Roaminganbieter können beispielsweise in einem Zeitraum von vier Monaten beobachten, ob Kunden überwiegend Mobilfunkdienste im Ausland oder im Inland nutzen", sagt Michael Reifenberg von der Bundesnetzagentur in Bonn. Wer seine SIM-Karte überwiegend im Ausland nutzt, müsse eventuell einen Aufschlag zahlen. Der Mobilfunkanbieter müsse das aber ankündigen. Zur Höhe dieses Aufschlags gebe es keine genauen Vorgaben.

Auf Schiffen können Verbrauchern auch innerhalb der EU hohe Kosten entstehen. Für die auf vielen Schiffen eingerichteten Bord-Funknetze gilt die EU-Verordnung nämlich nicht. Eine Gesprächsminute kann bis zu zehn Euro kosten. Vor der Abreise lohnt sich der Blick in die Vertragsdetails oder eine Nachfrage beim Reiseanbieter. Einmal an Bord angekommen, sollten Schiffsreisende die automatische Netzwahl des Telefons ausschalten. Sonst meldet sich das Telefon vielleicht unbemerkt über das teure Schiffsnetz an, falls das Landnetz einmal nicht verfügbar ist.

Außerhalb der EU gilt die Verordnung nicht. Im Zweifel muss deswegen im Ausland die Datenverbindung und die Mailbox-Weiterleitung deaktiviert werden. Auch wer sich beispielsweise im Grenzbereich zur Schweiz bewegt, sollte das Handy auf manuelle Netzauswahl umstellen. Sonst kann es sein, dass sich das Telefon unbemerkt im Netz des Nachbarlandes anmeldet. Das kann teuer werden.

Mittlerweile gibt es aber weltweit eine Kostenbegrenzungsfunktion für mobiles Datenroaming. Soweit nicht anders vereinbart gilt: Erreicht der Kunde die automatische Kostengrenze von knapp 60 Euro, muss er darüber informiert werden. Zudem wird die Datenverbindung unterbrochen, wenn der Kunde nicht angibt, dass er zu höheren Kosten weitersurfen möchte.

Zum Thema:

Mit Roaming (deutsch: umherwandern) ist die Nutzung eines Mobilgerätes außerhalb des eigenen Mobilfunknetzes gemeint. Das kann im Inland oder im Ausland sein. Sehr häufig fallen für die Nutzung anderer Mobilfunknetze zusätzliche Gebühren an. In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden die Roam-ing-Gebühren ab dem 15. Juni abgeschafft.

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